Verhandlungen hemmen Ausschlussfrist!
Auch bei wirksamer Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis dann nicht, wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter Verhandlungen über die Vereinbarung eines Vergleichs führen. Die Ausschlussfrist ist für die Dauer der Verhandlungen gehemmt (BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2018 – 5 AZR 262/17 – bisher nur als Pressemitteilung).