Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung streng auszulegen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine seit 2011 geltende arbeitgeberfreundliche Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben (BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2019 – 7 AZR 733/16). Nur noch in ganz seltenen Fällen können Vorbeschäftigungen unbeachtlich sein.