Keine unzulässige Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds durch Aufhebungsvertrag
Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Einleitung eines Verfahrens gem. § 103 Abs. 2 BetrVG zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Betriebsratsmitglied einen außergerichtlichen Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung, stellt dies keine unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds gem. § 78 Satz 2 BetrVG dar.