BAG: Kein Anscheinsbeweis mehr beim Einwurf-Einschreiben – was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 7. Mai 2026 (2 AZR 184/25) eine für die arbeitsrechtliche Praxis äußerst relevante Frage entschieden: Das derzeit (noch) von der Deutschen Post beim Einwurf-Einschreiben eingesetzte Scan-Verfahren begründet keinen Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schreibens. Doch ist dieses brandaktuelle Urteil noch aktuell? Die Deutsche Post hat ihre Prozesse nämlich bereits angepasst und schafft dadurch Chancen für Arbeitgeber und zugleich wieder Rechtsunsicherheit.