Keine außerordentliche Kündigung wegen Meinungsäußerung durch Arbeitnehmer oder: Der Fall El Ghazi
Meinungsfreiheit und Arbeitsverhältnis – ein Dauerbrenner bei den Arbeitsgerichten. Zuletzt im Fokus: Die Äußerungen des Fußballprofis des Bundesligisten FSV Mainz 05 Anwar El Ghazi zum Nahostkonflikt auf seinen Social-Media-Kanälen – laut Arbeitsgericht Mainz kein Grund für eine (fristlose) Kündigung durch den Arbeitgeber (ArbG Mainz, Urteil vom 12. Juli 2024 –10 Ca 1411/23).