Reihenfolge entscheidet: Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens macht Kündigung dauerhaft unwirksam
Weitere BAG-Entscheidung zulasten von Arbeitgebern bei Massenentlassungen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 1. April 2026 (6 AZR 152/22) entschieden: Eine Massenentlassungsanzeige, die vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird, ist fehlerhaft – mit der Folge, dass sämtliche darauf gestützten Kündigungen unwirksam sind. Bereits ein einzelner Verfahrensfehler in der zeitlichen Abfolge kann die gesamte Massenentlassung zu Fall bringen.