Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel: Unwirksam, wenn sie den Mindestlohn nicht ausnimmt
Viele Arbeitsverträge enthalten vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 18. September 2018 entschieden, dass eine pauschale arbeitsvertragliche Ausschlussklausel, die ohne Differenzierung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den gesetzlich garantierten Mindestlohn umfasst, gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt und damit insgesamt unwirksam ist
(BAG, Entscheidung vom 18. September 2018 – 9 AZR 162/18).