Gesetzgebung

  • Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel: Unwirksam, wenn sie den Mindestlohn nicht ausnimmt

    Viele Arbeitsverträge enthalten vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 18. September 2018 entschieden, dass eine pauschale arbeitsvertragliche Ausschlussklausel, die ohne Differenzierung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den gesetzlich garantierten Mindestlohn umfasst, gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt und damit insgesamt unwirksam ist
    (BAG, Entscheidung vom 18. September 2018 – 9 AZR 162/18).

    24 September 2018

  • Gelockerter Kündigungsschutz für Spitzenverdiener im Bankensektor?

    Zumindest für Topbanker könnte der Kündigungsschutz bald gelockert werden. Die derzeit geltenden strengen Kündigungsregelungen in Deutschland hindern viele Banken, die im Zuge des Brexit neue Standorte innerhalb der EU beziehen möchten, an der Gründung einer deutschen Niederlassung. Dies möchte die GroKo ändern, indem Spitzenverdiener künftig kündigungsschutzrechtlich immer wie leitende Angestellte behandelt werden sollen.

    13 September 2018

  • Schutz von Whistleblowern – Mit welchen Pflichten müssen Unternehmen künftig rechnen?

    Die EU-Kommission hat jüngst einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße melden, veröffentlicht („Whistleblower-RL“). Mit der Whistleblower-RL und deren Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber werden Unternehmen künftig verpflichtet sein, bestimmte Whistleblowing-Strukturen und Verfahren vorzuhalten. Zudem sind Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien beabsichtigt. Aufgrund der konkreten Vorgaben im derzeitigen RL-Entwurf dürften auch Unternehmen, die bereits ein Whistleblowing- bzw. Hinweisgebersystem eingeführt haben, u.U. Anpassungen vornehmen müssen. Die wesentlichen Inhalte des RL-Entwurfs im Überblick:

  • Dringender Handlungsbedarf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

    Der mit Spannung erwartete Regierungsentwurf für das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist da. Die Analyse des am 18. Juli 2018 veröffentlichten Entwurfs macht deutlich: Unternehmen müssen handeln, wenn sie weiterhin ihre Geschäftsgeheimnisse schützen wollen. Arbeitsrechtliche Maßnahmen sind dabei unerlässlich.

    20 July 2018