EuGH verpflichtet Arbeitgeber zur Zeiterfassung
Die neuste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az: C 55/18) vom 14. Mai 2019 stärkt die Arbeitnehmerrechte und nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht, Arbeitszeit vollständig zu erfassen. Grundlage ist die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union.