Nur noch bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Guthabenkarten gelten als Sachbezug
Bis zum 31. Dezember 2019 konnten Gutscheine als Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei an Mitarbeiter ausgegeben werden, sofern deren Wert die Freigrenze von EUR 44 nicht überschritt. Seit dem 1. Januar 2020 gelten nur noch bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Guthabenkarten als Sachbezug, § 8 EStG (neu).