Compliance

  • Unvollständige und fehlerhafte Arbeitszeiterfassung in Unternehmen

    In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken mag, kann allerdings erhebliche rechtliche Folgen haben – bis hin zu persönlichen strafrechtlichen Risiken für Geschäftsführung und Vorstand. Für Arbeitgeber ist es daher unbedingt erforderlich, die Zeiterfassung im Unternehmen lückenlos und rechtssicher zu gestalten.

    15 April 2026

  • Die Überlastungsanzeige – ein Überblick

    Im Juni 2024 fand die sogenannte „Überlastungsanzeige“ aufgrund einer Berichterstattung mehrerer Medien über ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Detmold (Urteil vom 26. Juni 2024 - 2 Ca 731/23) in der breiteren Öffentlichkeit Beachtung. Das Arbeitsgericht hatte über die Klage einer Krankenschwester gegen ihren Arbeitgeber zu entscheiden. Diese hatte im Rahmen mehrerer Überlastungsanzeigen die Belastung am Arbeitsplatz angeprangert.

  • Landesarbeitsgericht Hamm stärkt Schutz von Geschäftsgeheimnissen

    Es entspricht mittlerweile der Realität im Erwerbsleben, dass hochrangige Mitarbeiter nicht nur wegen ihrer Fähigkeiten, sondern (auch) aufgrund ihres bisherigen Insider-Wissens bzgl. Kontaktdaten, Preisen, Machbarkeit gewisser Projekte etc. aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis abgeworben und übernommen werden. Vor diesem Hintergrund gewinnt der Schutz von Geschäftsgeheimnissen an zunehmender Bedeutung. Ging es in den einschlägigen Gerichtsentscheidungen zuletzt oft um die Frage, ob überhaupt eine wirksame Geheimhaltungsmaßnahme vorlag („Catch-all-Klauseln“ genügen nicht), geht es in dem hier besprochenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Westfalen) vom 23. Juni 2021 (10 SaGa 9/21) um die Voraussetzungen und Folgen des Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs nach § 6 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG).