Bevorstehende Betriebsratswahlen 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen – Teil 2: Betriebsbegriff und Gestaltungsspielräume
Zwischen 1. März und 31. Mai 2026 finden in vielen Unternehmen die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Für Arbeitgeber ist es jetzt entscheidend, betriebsratsfähige Einheiten sauber zu bestimmen und – wo sinnvoll – den Betriebszuschnitt rechtssicher zu ordnen. Fehler bei der Abgrenzung von Betrieben, Betriebsteilen oder gemeinsamen Betrieben sind eine Quelle für Wahlanfechtungen mit entsprechenden Kosten für die Neuwahl und zusätzlichem Aufwand. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Betriebsbegriff, mögliche Feststellungwege und zulässige Gestaltungsspielräume.