Unterschrift reicht nicht – BAG erklärt Betriebsvereinbarung ohne Betriebsratsbeschluss für unwirksam: was das für Arbeitgeber bedeutet
Mit gleich vier Urteilen vom 27. Januar 2026 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) höchstrichterlich klargestellt, dass die Unterzeichnung einer Betriebsvereinbarung durch den Betriebsratsvorsitzenden ohne einen ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsratsgremiums zur Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung führt – und zwar ohne die Möglichkeit einer Heilung durch Vertrauensschutz oder Rechtsscheingrundsätze.