Fürsorgepflicht bei Mitarbeitereinsätzen in Krisengebieten
In einer globalisierten Welt sind immer mehr Unternehmen länderübergreifend tätig. Das hat zur Folge, dass sie auch immer öfter ihre Mitarbeiter für kurze oder längere Zeiten ins Ausland entsenden. So ein Auslandsaufenthalt ist bei vielen sehr beliebt – doch was, wenn es in ein sogenanntes Krisengebiet geht? Was müssen Arbeitgeber dabei beachten?