Arbeitgeber aufgepasst: Die Frist zur Abgabe der Anzeige über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen läuft ab!
Am 31. März 2023 laufen die jährlich wiederkehrende Frist zur Abgabe der Anzeige über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie die Frist zur Zahlung der etwaigen Ausgleichsabgabe gemäß § 160 Abs. 1 S. 1 SGB IX ab. Aus Arbeitgebersicht sollten diese Themen aktuell beleuchtet werden.