Außerordentliche Kündigung wegen heimlich aufgezeichneten Personalgesprächs
Das heimliche Mitschneiden eines Personalgesprächs durch den Arbeitnehmer ist rechtswidrig und rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung (Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, Entscheidung vom 23. August 2017 – 6 Sa 137/17).