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  • Bedeutung entlastender Momente bei Verdachtskündigung

    Dass auch der Verdacht einer Pflichtverletzung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann, ist allgemein anerkannt. Die rechtlichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Verdachtskündigung sind allerdings streng. Wie wichtig die Ausermittlung des Sachverhalts und die Berücksichtigung entlastender Momente sein kann, betont nun nochmals das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Entscheidung v. 10. Juli 2018 – 2 TaBV 1/18).

    6 December 2018

  • Mitbestimmung in der SE – Künftig neue Spielregeln?

    Um die Mitbestimmung in Unternehmensorganen zu vermeiden, war die sogenannte „Flucht in die Societas Europaea (SE)“ ein oft beworbenes Patentrezept. Dies gilt zwar auch weiterhin, allerdings dürften nach der Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. aus August 2018 u. U. neue Spielregeln gelten.

    30 November 2018

  • Erster deutscher Gesetzesentwurf zum Schutz von Whistleblowern

    Nachdem im April 2018 der europäische Entwurf einer Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern veröffentlicht wurde, hat nun die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Entwurf zu einem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern (BT-Drucksache 19/4558) vorgelegt. Dieser wird noch nicht das letzte Wort sein, lässt aber schon vermuten, wie die Regeln des Whistleblowing und der Schutz von Hinweisgebern künftig aussehen könnten.

    27 November 2018

  • Arbeitszeugnisse im Zeitalter der Digitalisierung

    Immer mehr Unternehmen erteilen Arbeitszeugnisse nicht mehr im klassischen Fließtext, sondern zeitsparend in tabellarischer Form. Genügen diese „Multiple-Choice“-Zeugnisse den von der Rechtsprechung aufgestellten Formerfordernissen oder sind es möglicherweise die Formerfordernisse selbst, die im Zeitalter der Digitalisierung im Wandel stehen?

    15 November 2018

  • Kein automatischer Verlust von Urlaubsansprüchen

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub darf nicht automatisch deshalb erlöschen, weil der Arbeitnehmer den Urlaub nicht beantragt hat. Der Urlaubsanspruch geht nur unter, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass der Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, seinen Urlaub zu nehmen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer dabei auch in die Lage versetzt haben, seinen Urlaub tatsächlich rechtzeitig nehmen zu können.
    (EuGH, Urteile vom 6. November 2018 – C-684/16 und C-619/16)

    13 November 2018