Kündigung in zeitlichem Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit? Ohne Sorgfalt droht Entgeltfortzahlung!
Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Tag nach dem Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, so greift ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Kündigung infolge der Arbeitsunfähigkeit erfolgt. Dies kann dazu führen, dass Arbeitgeber auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Entgeltfortzahlung zu leisten haben.