Latest Posts

  • Update zu der Ausgleichsabgabe bei fehlender Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

    Am 31. März 2024 laufen die jährlich wiederkehrende Frist zur Abgabe der Anzeige über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie die Frist zur Zahlung der etwaigen Ausgleichsabgabe gemäß § 160 Abs. 1 S. 1 SGB IX ab. Ab dem Erhebungszeitraum 2024 hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Stufe in der Staffelung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber eingeführt, welche keine schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Was Arbeitgeber beachten müssen, beleuchten wir in unserem folgenden Beitrag.

    29 February 2024

  • Künftig sorgenfreier in die Massenentlassung? – Die mögliche Rechtsprechungsänderung im Überblick

    Fehler bei der Massenentlassungsanzeige im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen führen (noch) zur Unwirksamkeit von Kündigungen. Nun könnte das Bundesarbeitsgericht für Entlastung sorgen: Der 6. Senat möchte von der bisherigen Rechtsprechung des 2. Senats zu den Folgen formeller Fehler bei Massenentlassungsanzeigen abweichen. Zunächst ist aber (erneut) der Europäische Gerichtshof gefragt.

  • Entgeltgleichbehandlung von Frauen und Männern – Anforderungen an Arbeitgeber beim Lohn

    Mit seinem Urteil vom 16. Februar 2023 bestätigt das Bundesarbeitsgericht (BAG, 8 AZR 450/21 ), dass den Arbeitgeber bei bestehender Entgeltungleichheit die Beweislast dafür trifft, dass diese Ungleichheit nicht auf dem Geschlecht beruht. Für eine Widerlegung der Benachteiligungsvermutung aufgrund des Geschlechts reicht es nicht, wenn der Arbeitgeber sich darauf beruft, der höher bezahlte Kollege habe „besser verhandelt“.
    Welche Argumente Arbeitgeber anführen können und welche Kriterien nicht geeignet sind eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts zu widerlegen, erläutert das BAG in seiner Entscheidung.

  • Two weeks of paid ‘father’ leave – planned German Family Start Time Act from 2024

    The introduction of two weeks of paid partner leave after the birth of a child is now planned for "early 2024" - after the EU Commission had already initiated infringement proceedings against Germany in September 2022 for failing to implement the corresponding EU directive.
    In March 2023, the German Ministry of Family Affairs presented a draft bill that would allow the second, non-birthing parent to take ten days paid leave after the birth. This family start time is intended to create a protective and safe space during the first few days after the birth and at the same time create impetus for the division of tasks between partners with regard to the compatibility of family and career.

    23 January 2024

  • Change in social security contributions and contribution assessment limits 2024

    The contribution to nursing care insurance already increased on 1 July 2023 (3.4%), while all other contribution rates and the insolvency benefit contribution remain unchanged from previous year. Only the “average additional contribution” to statutory health insurance will rise to 1.7%. The maximum additional employer costs are therefore generally just over EUR 1,500 (monthly, West).

    22 December 2023

  • Änderung der Sozialversicherungsbeiträge und der Beitragsbemessungsgrenzen 2024

    Schon zum 1. Juli 2023 erhöhte sich der Beitrag zur Pflegeversicherung (3,4 %), andere Beitragssätze und die Insolvenzgeldumlage hingegen bleiben zum Jahresstart 2024 unverändert zum Vorjahr. Lediglich der „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 1,7 %. Die maximalen Arbeitgeberzusatzkosten liegen damit grundsätzlich bei etwas mehr als EUR 1.500 (monatlich, West).

    22 December 2023

  • Arbeitgeber müssen sich nicht alles gefallen lassen – Grundsätze der verhaltensbedingten Kündigung

    Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern grundsätzlich die Chance Fehlverhalten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auszugleichen, ohne direkt mit einer Kündigung rechnen zu müssen. Die Grenze dazu bilden Fälle, in denen eine Besserung des Verhaltens nicht zu erwarten ist oder es dem Arbeitgeber nicht zumutbar ist, den Arbeitnehmer weiterhin zu beschäftigen. Insbesondere im Hinblick auf betriebliche Feierlichkeiten in der Weihnachtszeit sei dabei darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber nicht jedes Verhalten seiner Arbeitnehmer reaktionslos hinnehmen muss.

    15 December 2023