BAG zur Entgeltgleichheit: Weitere Erleichterungen der Darlegungs- und Beweislast
Arbeitnehmer, die gleiche bzw. gleichwertige Arbeit verrichten, haben Anspruch auf das gleiche Entgelt. Dabei ist eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts unzulässig. Das Bundesarbeitsgericht lässt in seiner jüngsten Entscheidung zur Entgeltgleichheit als Indiz für eine geschlechtsbedingte Benachteiligung bereits den Vergleich zu einem einzelnen Kollegen genügen. Kann der Arbeitgeber bei diesem „Paarvergleich“ die vermutete Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nicht widerlegen, schuldete er das der Vergleichsperson gezahlte höhere Entgelt, auch wenn es sich dabei um den Spitzenverdiener der Vergleichsgruppe handelt. Mit der Entscheidung, zu der bislang nur die Pressemitteilung vorliegt, stärkt das BAG die Position der Arbeitnehmer und erhöht den Handlungsdruck für Arbeitgeber zur Schaffung transparenter und diskriminierungsfreier Entgeltstrukturen.
BAG, Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24