EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Vorbereitung auf die umfangreichen Berichtspflichten
Unternehmen ab 150 Beschäftigten müssen bereits über das Jahr 2026 berichten
Unternehmen ab 150 Beschäftigten müssen bereits über das Jahr 2026 berichten
Im Rahmen von Restrukturierungen mit umfassenden Personalabbaumaßnahmen ist die ordnungsgemäße Durchführung des Massenentlassungsverfahrens unumgänglich. Doch was passiert, wenn die Massenentlassungsanzeige fehlerhaft ist oder ganz unterbleibt? Der EuGH hat vor kurzem auf Vorlage des BAG in zwei Entscheidungen (C-134/24 und C-402/24) klargestellt: Eine unterbliebene Massenentlassungsanzeige kann für bereits erklärte Kündigungen nicht nachgeholt werden. Ferner reicht das Einreichen einer fehlerhaften oder unvollständigen Massenentlassungsanzeige auch dann nicht aus, wenn die Behörde die Anzeige nicht beanstandet oder auf anderem Wege an die fehlenden Informationen gelangt.
Wesentliche Unterschiede bei Wahl, Befugnissen und Schutz: Deutschlands verbindliche Mitbestimmung im Vergleich zum beratenden CSE in Frankreich
Im Dezember stehen in vielen Unternehmen wieder Weihnachtsfeiern an – wichtig für Kultur und Zusammenhalt in Unternehmen, aber auch mit rechtlichen Fallstricken verbunden. Hauptthema: Benehmen unter Alkoholeinfluss. Dieser Beitrag liefert neben einem rechtlichen Überblick wichtige Praxistipps, damit nach der Weihnachtsfeier nur der Kater Kopfschmerzen bereitet.
In companies that regularly employ less than ten people (known as ”small businesses”) in Germany, the Unfair Dismissal Protection Act does not apply. Terminations are therefore subject to fewer requirements. However, the fact that the Unfair Dismissal Protection Act does not apply does not mean that terminations in small businesses always go smoothly. Even outside the scope of the act, there are provisions and principles that can render terminations invalid and that employers should therefore be aware of in advance and during the termination process.
Das LAG Baden-Württemberg hatte sich mit den Fragen zu befassen, welche Informationen als Geschäftsgeheimnis eingestuft werden können und was angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nach § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen) sind.
Ein gesichertes Laufwerk und pauschale Verschwiegenheitspflichten waren in dem Fall nicht ausreichend: Die arbeitsvertraglichen Klauseln waren zu unbestimmt, die technischen Schutzmaßnahmen unzureichend und ein Zugriffskontrollsystem fehlte. Mangels ausreichender Maßnahmen gegen unbefugte Nutzung oder Offenlegung hat das Gericht die Informationen in diesem Fall nicht als Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 16 Abs. 1 GeschGehG eingestuft.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG), Beschluss vom 3. Juli 2025 – 8 Ta 1/25.
Companies with 150 or more employees must already report for the year 2026
Der Wahlvorstand ist der „Herr des Verfahrens“ der Betriebsratswahlen. Er hat insbesondere großen Einfluss auf den Kreis der tatsächlich Wahlberechtigten. Gelegentlich weicht er im Verfahren bei dieser Festlegung von dem Kreis der rechtlich Wahlberechtigten ab. Die rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten für den Arbeitgeber sind dann begrenzt. Dennoch lohnt es sich, aktiv zu werden.
Einstiegsentgelt: Was und wann Sie mitteilen müssen Arbeitgeber müssen Bewerbenden das auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhende Einstiegsentgelt für die konkrete Stelle oder dessen Spanne mitteilen. Möglich ist die Angabe einer…