Gelockerter Kündigungsschutz für Spitzenverdiener im Bankensektor?


Zumindest für Topbanker könnte der Kündigungsschutz bald gelockert werden. Die derzeit geltenden strengen Kündigungsregelungen in Deutschland hindern viele Banken, die im Zuge des Brexit neue Standorte innerhalb der EU beziehen möchten, an der Gründung einer deutschen Niederlassung. Dies möchte die GroKo ändern, indem Spitzenverdiener künftig kündigungsschutzrechtlich immer wie leitende Angestellte behandelt werden sollen.

Was ist geplant?

Die Änderungen sollen laut Koalitionsvertrag sog. Risikoträger betreffen. Dies sind z.B. Geschäftsleiter oder Mitarbeiter mit hohem Handelsvolumen innerhalb eines Kredit- oder Finanzdienstleitungsinstituts. Verdienen diese jährlich mehr als EUR 234.000 brutto, sollen Arbeitgeber jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen können. Im Kündigungsschutzprozess wäre lediglich eine Abfindung von maximal zwölf Monatsgehältern zu zahlen. Exorbitant hohe Summen, wie derzeit bei Vergleichen üblich, wären damit Geschichte.

Kanzlerin Merkel bezieht Stellung

Nachdem die GroKo die Lockerungen des Kündigungsschutzes in Bezug auf den Brexit im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, schien das Thema in Berlin etwas in Vergessenheit zu geraten. Nun hat Bundeskanzlerin Merkel aber versichert, dass an einer Regelung gearbeitet wird. Es bleibt spannend, ob noch rechtzeitig eine Lösung gefunden wird.

Die Zeit wird knapp

Das offizielle EU-Austrittsdatum Großbritanniens, der 29. März 2019, rückt immer näher. Die Banken stellen sich mittlerweile auf einen chaotischen Brexit ein und planen bereits jetzt Niederlassungen in der EU. Dabei steht vor allem Paris hoch im Kurs. Eine Gesetzesänderung nach dem Brexit könnte damit, trotz Übergangszeit, für Frankfurt a.M. zu spät kommen.

Ist das Vorhaben überhaupt umsetzungsfähig?

Verfassungsrechtlich stößt die Lockerung auf einige Bedenken:
Rechtfertigt ein hohes Gehalt wirklich den Verlust des umfassenden Kündigungsschutzes? Und wenn ja, warum nur im Finanzsektor? Möglicherweise wäre der Gesetzgeber aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes gezwungen, diese Regelungen auf alle Spitzenverdiener auszudehnen. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten.