2026: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf EUR 13,90 brutto pro Stunde


Die erste Stufe der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns für das Jahr erfolgt im Januar 2026. Auf Arbeitgeber kommen zusätzliche Lohnkosten zu.

Erhöhung des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn wird wie geplant ab dem kommenden Jahr angehoben. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen nicht mehr zusätzlich zustimmen. In zwei Stufen soll der Mindestlohn auf EUR 14,60 brutto pro Stunde steigen. Die erste Stufe, die jetzt im Januar 2026 erreicht wird, liegt bei EUR 13,90. Zum 1. Januar 2027 erfolgt dann in einer zweiten Stufe eine Erhöhung auf EUR 14,60 brutto pro Stunde. Damit folgt die Bundesregierung der Empfehlung der Mindestlohnkommission. Dort verhandeln Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern alle zwei Jahre miteinander.

Die Anhebung bedeutet für Beschäftigte, die Vollzeit im Mindestlohnsektor arbeiten, knapp EUR 190 brutto mehr im Monat.

Die gesetzliche Lohnuntergrenze wurde in Deutschland 2015 eingeführt und damals auf EUR 8,50 brutto pro Stunde festgelegt. Derzeit liegt der Mindestlohn bei EUR 12,82 brutto die Stunde.

Was müssen Arbeitgeber beachten

Die stufenweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll laut Bundesregierung dazu beitragen, dass Unternehmen die steigenden Lohnkosten über zwei Jahre verteilen können.

Zu beachten ist insbesondere, dass Auftraggeber auch für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sorgen müssen, wenn sie einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragen (sog. Auftraggeberhaftung).

Die ohnehin bestehende Pflicht der Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer, gewinnt eine zusätzliche Relevanz und soll sicherzustellen, dass der Mindestlohn tatsächlich für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde bezahlt wird.

Sanktionen bei Verstößen

Die Kontrolle über die Einhaltung der Mindestlohnzahlung liegt bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße bis zu EUR 500.000 sanktioniert werden. Verstöße gegen zusätzliche Verpflichtungen (bspw. die Dokumentation der Arbeitszeit) können mit bis zu EUR 30.000 geahndet werden.

Außerdem haben Beschäftigte auch die Möglichkeit, Verstöße bei einer Mindestlohn-Hotline zu melden oder ihre Mindestlohnansprüche vor einem Arbeitsgericht einzuklagen.