2022: Der gesetzliche Mindestlohn steigt weiter auf EUR 10,45


Nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar auf EUR 9,82 brutto steigt der Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Juli 2022 auf EUR 10,45 brutto.

Erhöhung des Mindestlohns auf die vierte Stufe

Entsprechend der Ankündigung der Mindestlohnkommission im Sommer 2020, dass der Mindestlohn bis zum Sommer 2022 stufenweise immer weiter ansteigen werde, ist nun mit Wirkung zum Juli 2022 die vierte Stufe in Kraft getreten.

Die Bundesregierung verabschiedete ein entsprechendes Gesetz, sodass der gesetzliche Mindestlohn von EUR 9,82 (wir berichteten) nun EUR 10,45 brutto beträgt.

Weitere Erhöhung im Oktober

Das Gesetz sieht außerdem eine Erhöhung des Mindestlohns mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 auf EUR 12,00 brutto vor. Damit einher geht auch eine Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobber auf dann EUR 520,00 brutto im Monat. Hintergrund dieser Anpassung ist die Möglichkeit für geringfügig Beschäftigte auch nach der Erhöhung des Mindestlohns weiterhin 10 Stunden pro Woche arbeiten zu können, ohne einer erhöhten Besteuerung oder SV-Verbeitragung ausgesetzt zu sein.

Weitere Anpassung

Darüber hinaus gehende Anpassungen sollen durch die zuständige Mindestlohnkommission erstmals wieder mit Wirkung zum 1. Januar 2024 vorgenommen werden.