Das Europäische Parlament hat es sich angesichts der immer weiterwachsenden Bedeutung der europäischen Arbeitnehmervertretung zur Aufgabe gemacht, die Rechte der Europäischen Betriebsräte (EBR) zu stärken. Am 02.03.2023 hat das EU-Parlament daher mit der Mehrheit der Abgeordneten einen legislativen Initiativbericht angenommen, der eine Anpassung der bisher geltenden EU-Richtlinie 2009/38/EG bis zum 31.01.2024 bekräftigt.
Der Europäische Betriebsrat hat bislang in der Praxis ein eher stiefmütterliches Dasein geführt. Dem soll durch die geplanten Änderungen nun ein Riegel vorgeschoben und der Europäische Betriebsrat bei grenzüberschreitend tätigen, europäischen Unternehmen weiterhin gestärkt und so mehr in den Fokus gerückt werden. Mit diesem Beitrag möchten wir die Rolle des Europäischen Betriebsrats sowie dessen Bedeutung nach den geplanten Änderungen näher beleuchten.