Was Arbeitgeber bei Sommerhitze beachten müssen
Außentemperaturen von über 30 Grad im Sommer sind in Deutschland schon längst keine Seltenheit mehr. Dennoch sind Büroräume oftmals nicht klimatisiert, sodass Arbeitgeber…
Außentemperaturen von über 30 Grad im Sommer sind in Deutschland schon längst keine Seltenheit mehr. Dennoch sind Büroräume oftmals nicht klimatisiert, sodass Arbeitgeber…
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Mitarbeitende im bestehenden Arbeitsverhältnis selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf gesetzlichen Mindesturlaub verzichten können (Urteil vom 3. Juni…
Immer mehr Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeitenden im Rahmen von „Return to Office“ zurück ins Büro holen. Nach der Corona-Pandemie, in der mobiles Arbeiten…
Missbrauch des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verhindern: Am 19. September 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG…
Wird in den Raucherecken der Betriebe dieser Republik nun auch Cannabis geraucht? Wird das Feierabendbier zum gesitteten Joint mit den Kollegen auf dem Betriebsgelände? Wenn Alkohol und Nikotin auf Betriebsfeiern nicht nur erlaubt, sondern sogar üblich sind, warum dann nicht auch der Konsum von Cannabis? Oder darf ich das Einbringen und den Konsum von Cannabis auf dem Betriebsgelände verbieten?
Unternehmenspolitisch stellt sich die zudem Frage: Ist die Gestattung des Genusses von Cannabis womöglich sogar ein Vorteil im Kampf um qualifizierte Arbeitskräfte? Und wie steht es eigentlich mit Haftungsrisiken?
Der Einsatz von minderjährigen Fußballspielern bei spät angesetzten Spielen wirft juristische Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf das Jugendarbeitsschutzgesetz. Während der aktuell laufenden Fußball-EM zeigt insbesondere der Fall des 16-jährigen spanischen Nationalspielers Lamine Yamal, dass die strengen Regelungen zur Arbeitszeit von Jugendlichen auch im Sport und bei anderen medialen Großereignissen stets zu beachten sind. Arbeitgeber müssen sich daher der rechtlichen Vorgaben und Risiken bewusst sein.
Die Digitalisierung im Arbeitsverhältnis bleibt in der Wahrnehmung vieler Arbeitgeber hinter den Wünschen und Möglichkeiten der Praxis zurück. Exemplarisch hierfür steht die bislang geltende strenge Schriftform im Nachweisgesetz, die für…
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind ein gängiges Instrument zur Begrenzung der Weitergabe von Mitarbeiter-Know-how an die Konkurrenz. Jedoch birgt die Vereinbarung solcher Klauseln finanzielle Risiken für Arbeitgeber.
Am 31. März 2024 laufen die jährlich wiederkehrende Frist zur Abgabe der Anzeige über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie die Frist zur Zahlung der etwaigen Ausgleichsabgabe gemäß § 160 Abs. 1 S. 1 SGB IX ab. Ab dem Erhebungszeitraum 2024 hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Stufe in der Staffelung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber eingeführt, welche keine schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Was Arbeitgeber beachten müssen, beleuchten wir in unserem folgenden Beitrag.
Fehler bei der Massenentlassungsanzeige im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen führen (noch) zur Unwirksamkeit von Kündigungen. Nun könnte das Bundesarbeitsgericht für Entlastung sorgen: Der 6. Senat möchte von der bisherigen Rechtsprechung des 2. Senats zu den Folgen formeller Fehler bei Massenentlassungsanzeigen abweichen. Zunächst ist aber (erneut) der Europäische Gerichtshof gefragt.
Mit seinem Urteil vom 16. Februar 2023 bestätigt das Bundesarbeitsgericht (BAG, 8 AZR 450/21 ), dass den Arbeitgeber bei bestehender Entgeltungleichheit die Beweislast dafür trifft, dass diese Ungleichheit nicht auf dem Geschlecht beruht. Für eine Widerlegung der Benachteiligungsvermutung aufgrund des Geschlechts reicht es nicht, wenn der Arbeitgeber sich darauf beruft, der höher bezahlte Kollege habe „besser verhandelt“.
Welche Argumente Arbeitgeber anführen können und welche Kriterien nicht geeignet sind eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts zu widerlegen, erläutert das BAG in seiner Entscheidung.
Nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf derzeit EUR 12,00 brutto steigt der Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Januar 2024 weiter auf dann EUR 12,41 brutto pro Stunde.
Schon zum 1. Juli 2023 erhöhte sich der Beitrag zur Pflegeversicherung (3,4 %), andere Beitragssätze und die Insolvenzgeldumlage hingegen bleiben zum Jahresstart 2024 unverändert zum Vorjahr. Lediglich der „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 1,7 %. Die maximalen Arbeitgeberzusatzkosten liegen damit grundsätzlich bei etwas mehr als EUR 1.500 (monatlich, West).