Was Arbeitgeber bei Sommerhitze beachten müssen
Außentemperaturen von über 30 Grad im Sommer sind in Deutschland schon längst keine Seltenheit mehr. Dennoch sind Büroräume oftmals nicht klimatisiert, sodass Arbeitgeber…
Außentemperaturen von über 30 Grad im Sommer sind in Deutschland schon längst keine Seltenheit mehr. Dennoch sind Büroräume oftmals nicht klimatisiert, sodass Arbeitgeber…
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Mitarbeitende im bestehenden Arbeitsverhältnis selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf gesetzlichen Mindesturlaub verzichten können (Urteil vom 3. Juni…
Immer mehr Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeitenden im Rahmen von „Return to Office“ zurück ins Büro holen. Nach der Corona-Pandemie, in der mobiles Arbeiten…
Missbrauch des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verhindern: Am 19. September 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG…
Der Fall des Automobilherstellers Tesla, der aufgrund einer ungewöhnlich hohen Anzahl von Krankmeldungen unangekündigte Hausbesuche bei etwa 30 Mitarbeitern durchführte, wirft wichtige arbeitsrechtliche Fragen auf. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte einer solchen Praktik und gibt Empfehlungen für Arbeitgeber im Umgang mit fragwürdigen Krankheitsfällen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat am 15. Oktober 2024 ihre Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) aktualisiert. Die gravierendste Änderung betrifft den Geltungsbereich der Erlaubnispflicht nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Durch die Einbeziehung von Arbeitnehmern, die aus dem Ausland virtuell für ein Unternehmen in Deutschland tätig werden, werden insbesondere Employer of Record-Modelle betroffen sein.
Die Bundesregierung plant mit dem Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz Anpassungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Der geschützte Personenkreis und geschützte Tätigkeiten sollen erweitert werden. Dies stößt sowohl auf Zustimmung als auch Ablehnung bei den beteiligten Verbänden. Der folgende Beitrag soll daher einen Blick auf die gesetzliche Unfallversicherung werfen und aufzeigen, mit welchen Änderungen zu rechnen ist.
Obsiegt ein Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess, hat er grundsätzlich einen Anspruch auf den entgangenen Lohn für die Zeit bis zur Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung, sog. Annahmeverzugslohn. Ein Anspruch ist jedoch nach § 11 Nr. 2 KSchG bzw. § 615 S. 2 BGB ausgeschlossen, soweit der Arbeitnehmer es böswillig unterlassen hat, sich um eine neue Beschäftigung zu bemühen. Welche „Verhaltensregeln“ gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Angesichts der stetig steigenden Anforderungen an Unternehmen und an die öffentliche Verwaltung plant die Bundesregierung die Einführung eines neuen Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV), um unnötige Bürokratie abbauen zu können. Welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen könnte das haben?
In einer globalisierten Welt sind immer mehr Unternehmen länderübergreifend tätig. Das hat zur Folge, dass sie auch immer öfter ihre Mitarbeiter für kurze oder längere Zeiten ins Ausland entsenden. So ein Auslandsaufenthalt ist bei vielen sehr beliebt – doch was, wenn es in ein sogenanntes Krisengebiet geht? Was müssen Arbeitgeber dabei beachten?
Im Juni 2024 fand die sogenannte „Überlastungsanzeige“ aufgrund einer Berichterstattung mehrerer Medien über ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Detmold (Urteil vom 26. Juni 2024 - 2 Ca 731/23) in der breiteren Öffentlichkeit Beachtung. Das Arbeitsgericht hatte über die Klage einer Krankenschwester gegen ihren Arbeitgeber zu entscheiden. Diese hatte im Rahmen mehrerer Überlastungsanzeigen die Belastung am Arbeitsplatz angeprangert.
Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) ist aktualisiert. Die neuen Regeln werden sich auf die Marktstandards der Managementvergütung auswirken. Bislang hatten sich Unternehmen eher nur aus Reputationsgründen zu einer „ESG-konformen“ Aufstellung ihrer Managementvergütung selbst verpflichtet.
Meinungsfreiheit und Arbeitsverhältnis – ein Dauerbrenner bei den Arbeitsgerichten. Zuletzt im Fokus: Die Äußerungen des Fußballprofis des Bundesligisten FSV Mainz 05 Anwar El Ghazi zum Nahostkonflikt auf seinen Social-Media-Kanälen – laut Arbeitsgericht Mainz kein Grund für eine (fristlose) Kündigung durch den Arbeitgeber (ArbG Mainz, Urteil vom 12. Juli 2024 –10 Ca 1411/23).