KI-bedingte Restrukturierung – LAG Köln zieht Grenzen für den Auftrag der Einigungsstelle
Mit Beschluss vom…
Besuch im Café, Friseurtermin auf Firmenzeit, Nebenjob während der Homeoffice-Stunden. Und das Schlimmste daran: Es funktioniert. Zumindest eine Weile. Arbeitszeitbetrug ist das wohl…
Mit gleich vier Urteilen vom 27. Januar 2026 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) höchstrichterlich klargestellt, dass die Unterzeichnung einer Betriebsvereinbarung durch den Betriebsratsvorsitzenden ohne…
Das heimliche Mitschneiden eines Personalgesprächs durch den Arbeitnehmer ist rechtswidrig und rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung (Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, Entscheidung vom 23. August 2017 – 6 Sa 137/17).
Urlaubs- und gesetzliche Feiertage dürfen bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden (Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 9. Mai 2018 – 8 C 13.17, bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht).
Aktuell ist die Fußball-WM in Russland in vollem Gange. Nur kurze Zeit später entscheidet sich eine weitere Weltmeisterschaft. Vom 2. bis 4. August 2018 findet dann das Grand Final 2018, der Höhepunkt der EA SPORTS FIFA 18 Global Series, in London statt. Auch in Deutschland gibt es regelmäßig internationale eSport-Veranstaltungen. Vom 6. bis zum 8. Juli 2018 treffen beispielsweise in Köln wieder die weltweit besten 16 Counter-Strike: Global Offensive (CS:GO)-Teams aufeinander und spielen um ein Preisgeld von umgerechnet circa EUR 259.424,00.
Veröffentlicht ein bei einer Straßenbahngesellschaft beschäftigter Arbeitnehmer auf einer rechtsradikalen Facebook-Seite unter seinem Namen und in Straßenbahnuniform ein Foto mit einer meckernden Ziege mit der Sprechblase „Achmed, ich bin schwanger“, so kann dies eine fristlose Kündigung durch die Arbeitgeberin rechtfertigen (LAG Sachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2018 – 1 Sa 515/17).
Auch bei wirksamer Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis dann nicht, wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter Verhandlungen über die Vereinbarung eines Vergleichs führen. Die Ausschlussfrist ist für die Dauer der Verhandlungen gehemmt (BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2018 – 5 AZR 262/17 – bisher nur als Pressemitteilung).
Ein Auszubildender darf bei einer Berufswechselkündigung das Ausbildungsverhältnis auch mit einer längeren als der in § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG normierten Frist von vier Wochen zu dem von ihm beabsichtigten Zeitpunkt kündigen. (BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2018 – 6 AZR 50/17).
Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Tag nach dem Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, so greift ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Kündigung infolge der Arbeitsunfähigkeit erfolgt. Dies kann dazu führen, dass Arbeitgeber auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Entgeltfortzahlung zu leisten haben.
Bereits der im Februar 2018 geschlossene Koalitionsvertrag der neuen Großen Koalition ließ erahnen, dass massive Veränderungen im Arbeitsrecht geplant sind. Im ersten Schritt wurde nun ein Anspruch auf „Brückenteilzeit“ beschlossen – zudem soll das Rückkehrrecht von Teilzeitbeschäftigten gestärkt werden.
Eigentlich war der Wortlaut des Gesetzes deutlich: Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann ein Arbeitsverhältnis nicht befristet werden, wenn „bereits zuvor“ ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das BAG ging seit 2011 einen eigenen Weg und ließ unter Umständen sachgrundlose Kettenbefristungen zu. Zu Unrecht, wie das BVerfG nun klarstellte (Entscheidung v. 06.06.2018 – 1 BvL 7/14). Unternehmen werden ihre Einstellungspraxis anpassen müssen.