Unvollständige und fehlerhafte Arbeitszeiterfassung in Unternehmen
In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken…
In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken…
In diesem Teil unserer Reihe „Bevorstehende Betriebsratswahlen 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen“ geht es um eine in der Praxis häufig unterschätzte Frage:…
Dass Arbeitgeber sich nicht in die Betriebsratswahlen einmischen dürfen, ist den meisten Arbeitgebern bekannt. Vielfach bleibt allerdings unklar, in welchem Umfang Arbeitgeberkommunikation bei…
Zum 1. Oktober 2025 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre „Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“ aktualisiert. Ein zentraler Punkt der Überarbeitung betrifft die…
Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie (EntgTrRL) verschärft seit dem 6. Juni 2023 den Rahmen für Entgeltgleichheit und verlangt von Arbeitgebern absehbar deutlich mehr Transparenz, Dokumentation und…
Herausforderung und Chance für Unternehmen – Wann handelt der Gesetzgeber?
Ein spannendes Thema für Sportbegeisterte: In England, Italien und Frankreich sind Schiedsrichter der Fußballprofiligen festangestellte Arbeitnehmer der dortigen Fußballverbände. Den deutschen Schiedsrichtern hat das LAG Hessen jüngst eine Absage erteilt (LAG Hessen, Urteil vom 15. März 2018 – Az. 9 Sa 1399/16). Das letzte Wort dürfte jedoch noch nicht gesprochen sein.
Tarifvertraglich können Sonderzahlungen mit Mischcharakter vom (ungekündigten) Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht und Rückzahlungsregelungen vereinbart werden.
Nicht selten setzen sich Auseinandersetzungen über Betriebsvereinbarungen auch nach der Verhandlung und Einigung fort. Insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer bzw. Betriebsrat und Arbeitgeber unterschiedliche Ansichten über einzelne Regelungen haben, ist Streit vorprogrammiert. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in seiner Entscheidung vom 15. Mai 2018 (1 AZR 37/17) seine bisherige Rechtsprechung zur Auslegung von Betriebsvereinbarungen bestätigt.
Fehlt ein Betriebsratsmitglied mehrfach und unentschuldigt bei Betriebsratssitzungen, so kann dies eine grobe Pflichtverletzung darstellen. Um hieraus einen wirksamen Ausschluss zu rechtfertigen, sind strenge Anforderungen an die Pflichtverletzung im konkreten Einzelfall zu stellen.
Das BAG festigt seine Rechtsprechung zu bruchteiligen Urlaubstagen: Keine Rundung ohne gesonderte Rechtsgrundlage. Das BUrlG enthält keine Regelung zur Abrundung von Urlaubsansprüchen, bei denen Bruchteile von Urlaubstagen weniger als einen halben Tag ergeben. (BAG, Entscheidung vom 8.5.2018 - 9 AZR 578/17).
Die EU-Kommission hat jüngst einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße melden, veröffentlicht („Whistleblower-RL“). Mit der Whistleblower-RL und deren Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber werden Unternehmen künftig verpflichtet sein, bestimmte Whistleblowing-Strukturen und Verfahren vorzuhalten. Zudem sind Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien beabsichtigt. Aufgrund der konkreten Vorgaben im derzeitigen RL-Entwurf dürften auch Unternehmen, die bereits ein Whistleblowing- bzw. Hinweisgebersystem eingeführt haben, u.U. Anpassungen vornehmen müssen. Die wesentlichen Inhalte des RL-Entwurfs im Überblick:
Bei der Vertrauensarbeitszeit können Mitarbeiter ihre Arbeitszeit selbst einteilen. Welche Vor- und Nachteile das hat. Plus: Was bei Überstunden gilt.
Anders als im öffentlichen Dienst rechtfertigen außerdienstlich begangene Straftaten eine fristlose Kündigung im Bereich der Privatwirtschaft nur dann, wenn ein unmittelbarer Bezug zum Arbeitsverhältnis vorliegt (LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 2018 – 11 Sa 319/17).