Unvollständige und fehlerhafte Arbeitszeiterfassung in Unternehmen
In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken…
In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken…
In diesem Teil unserer Reihe „Bevorstehende Betriebsratswahlen 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen“ geht es um eine in der Praxis häufig unterschätzte Frage:…
Dass Arbeitgeber sich nicht in die Betriebsratswahlen einmischen dürfen, ist den meisten Arbeitgebern bekannt. Vielfach bleibt allerdings unklar, in welchem Umfang Arbeitgeberkommunikation bei…
Zum 1. Oktober 2025 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre „Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“ aktualisiert. Ein zentraler Punkt der Überarbeitung betrifft die…
Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie (EntgTrRL) verschärft seit dem 6. Juni 2023 den Rahmen für Entgeltgleichheit und verlangt von Arbeitgebern absehbar deutlich mehr Transparenz, Dokumentation und…
Eine Zeitspanne, während derer ein Besatzungsmitglied der Deutschen Lufthansa AG weder arbeiten noch dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen muss, kann gleichzeitig Erholungsurlaub und Ruhezeit sein (BAG, Entscheidung vom 23. Mai 2018 – 5 AZR 303/17).
Viele Arbeitsverträge enthalten vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 18. September 2018 entschieden, dass eine pauschale arbeitsvertragliche Ausschlussklausel, die ohne Differenzierung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den gesetzlich garantierten Mindestlohn umfasst, gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt und damit insgesamt unwirksam ist
(BAG, Entscheidung vom 18. September 2018 – 9 AZR 162/18).
Im Oktober 2017 hat das BVerfG entschieden, dass der Zwang, entweder „männlich“ oder „weiblich“ ins Geburtenregister eintragen zu lassen, in das allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen Personen eingreift, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. Im Ergebnis wurde damit die Existenz eines dritten Geschlechts anerkannt. Was bedeutet diese Entscheidung für Stellenausschreibungen und HR-Prozesse von Unternehmen?
Zumindest für Topbanker könnte der Kündigungsschutz bald gelockert werden. Die derzeit geltenden strengen Kündigungsregelungen in Deutschland hindern viele Banken, die im Zuge des Brexit neue Standorte innerhalb der EU beziehen möchten, an der Gründung einer deutschen Niederlassung. Dies möchte die GroKo ändern, indem Spitzenverdiener künftig kündigungsschutzrechtlich immer wie leitende Angestellte behandelt werden sollen.
Mit unserem zweiten Themenbeitrag geben wir einen kurzen Überblick über den Ablauf der Wahl sowie über die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Unregelmäßigkeiten oder Fehlern der Wahl.
Event von OC & Roxin LLP am 20. September 2018, 17:00 Uhr, Tanzende Türme, Hamburg
Es ist Wahljahr! Nicht nur fanden in diesem Jahr die regelmäßigen Wahlen der Betriebsräte statt – es stehen im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2018 bis zum 30. November 2018 in vielen Betrieben nun auch die regelmäßigen (alle vier Jahre) Wahlen der Schwerbehindertenvertretung an. Im ersten Teil unseres zweiteiligen Themenbeitrags haben wir die allgemeinen Grundsätze zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung zusammengefasst
Unternehmen, die Betriebe oder Betriebsteile von einem anderen Unternehmen übernehmen, müssen aufgrund von § 613a BGB regelmäßig eine Vielzahl von Regelungen weiter anwenden und zugesagte Vorteile gewähren. Eine neue Rechtsprechung erleichtert nun die Kündigung übernommener betriebsverfassungsrechtlicher Regelungen mit individualrechtlicher Fortgeltung (LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 6 Sa 55/18).
Nein, glücklicherweise nicht! Bloßer Zeitablauf macht die Aufnahmen einer offenen Videoüberwachung nicht unverwertbar. Das BAG hat entschieden, dass die Speicherung von Aufnahmen einer offenen rechtmäßigen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen des Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig wird. Daher darf sie der Arbeitgeber auch verwerten (BAG, Entscheidung vom 23. August 2018 – 2 AZR 133/18, bisher nur als Pressemitteilung erschienen).