Unvollständige und fehlerhafte Arbeitszeiterfassung in Unternehmen
In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken…
In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken…
In diesem Teil unserer Reihe „Bevorstehende Betriebsratswahlen 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen“ geht es um eine in der Praxis häufig unterschätzte Frage:…
Dass Arbeitgeber sich nicht in die Betriebsratswahlen einmischen dürfen, ist den meisten Arbeitgebern bekannt. Vielfach bleibt allerdings unklar, in welchem Umfang Arbeitgeberkommunikation bei…
Zum 1. Oktober 2025 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre „Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“ aktualisiert. Ein zentraler Punkt der Überarbeitung betrifft die…
Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie (EntgTrRL) verschärft seit dem 6. Juni 2023 den Rahmen für Entgeltgleichheit und verlangt von Arbeitgebern absehbar deutlich mehr Transparenz, Dokumentation und…
Immer mehr Unternehmen erteilen Arbeitszeugnisse nicht mehr im klassischen Fließtext, sondern zeitsparend in tabellarischer Form. Genügen diese „Multiple-Choice“-Zeugnisse den von der Rechtsprechung aufgestellten Formerfordernissen oder sind es möglicherweise die Formerfordernisse selbst, die im Zeitalter der Digitalisierung im Wandel stehen?
Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub darf nicht automatisch deshalb erlöschen, weil der Arbeitnehmer den Urlaub nicht beantragt hat. Der Urlaubsanspruch geht nur unter, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass der Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, seinen Urlaub zu nehmen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer dabei auch in die Lage versetzt haben, seinen Urlaub tatsächlich rechtzeitig nehmen zu können.
(EuGH, Urteile vom 6. November 2018 – C-684/16 und C-619/16)
Erforderliche Reisezeiten zu auswärtigen Arbeitsstellen und zurück, die ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers erfolgen, sind nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts in der Regel wie Arbeitszeit zu vergüten, auch wenn sie über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Solange die schriftlichen Urteilsgründe jedoch noch nicht vorliegen, sind die Konsequenzen für die Praxis nicht abschließend beurteilbar.
(Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 – 5 AZR 553/17, bisher nur als Pressemeldung erschienen.)
Der Mindestlohn steigt gleich zwei Mal:
Ab dem 1. Januar 2019 beträgt er EUR 9,19 (brutto) und
ab dem 1. Januar 2020 müssen Arbeitgeber EUR 9,35 (brutto)
pro Arbeitsstunde zahlen.
Arbeitsverträge sehen regelmäßig vor, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, sobald ein Mitarbeiter die Regelaltersgrenze für die Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht. Die für befristete Arbeitsverträge geltende strenge Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG gilt auch für derartige Altersgrenzen. Dieses Formerfordernis ist nur gewahrt, wenn beiden Parteien vor Vertragsbeginn ein vom jeweils anderen unterzeichneter Arbeitsvertrag zugeht (BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 – 7 AZR 632/15).
Die Erhebung/Erfassung der privaten Mobilfunknummer eines Arbeitnehmers gegen seinen Willen ist wegen des darin liegenden äußerst schwerwiegenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nur ausnahmsweise zulässig. Liegt keine solche Ausnahme vor, kann der Arbeitnehmer die Herausgabe der Mobilfunknummer verweigern. (Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen, Entscheidung vom 16. Mai 2018 – 6 Sa 442/17).
Für die eine Verdachtskündigung vorbereitende Anhörung des Arbeitnehmers ist es ausreichend, dass der Arbeitnehmer erkennen kann, welchen Sachverhalt der Arbeitgeber für aufklärungsbedürftig hält, dass er die Verantwortung des Arbeitnehmers dafür in Betracht zieht und dass dem Arbeitnehmer Gelegenheit gegeben werden soll, zu den Verdachtsmomenten Stellung zu nehmen (BAG, Urteil vom 25. April 2018 – 2 AZR 611/17).
Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer trotz Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes eine Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist an, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung (Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Bandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2018 – 15 Sa 214/18).
Das BAG hatte über die lange Zeit umstrittene Frage zu entscheiden, ob Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern eine Verzugspauschale verlangen können (BAG, Entscheidung vom 25. September 2018 – 8 AZR 26/18, bisher nur als Pressemitteilung erschienen).