KI-bedingte Restrukturierung – LAG Köln zieht Grenzen für den Auftrag der Einigungsstelle
Mit Beschluss vom…
Besuch im Café, Friseurtermin auf Firmenzeit, Nebenjob während der Homeoffice-Stunden. Und das Schlimmste daran: Es funktioniert. Zumindest eine Weile. Arbeitszeitbetrug ist das wohl…
Mit gleich vier Urteilen vom 27. Januar 2026 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) höchstrichterlich klargestellt, dass die Unterzeichnung einer Betriebsvereinbarung durch den Betriebsratsvorsitzenden ohne…
Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr! Um Ihnen den Beginn zu erleichtern, haben wir einige der wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, die für Unternehmen von Bedeutung sein können, zusammengestellt. Viel Spaß bei der Durchsicht und auf ein erfolgreiches Jahr 2019!
Eine nationale Bestimmung, nach welcher ein „Elternurlaub“ bei der Berechnung der Dauer des Jahresurlaubs anspruchsmindernd berücksichtigt wird, ist mit dem Unionsrecht vereinbar (EuGH, vom 4. Oktober 2018 – C-12/17).
Genügt ein Arbeitnehmer seiner Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines auf die Karenzentschädigung anrechenbaren Einkommens, wenn er seine Steuererklärung und seinen Steuerbescheid vorlegt? Nach obergerichtlicher Rechtsprechung: Ja (LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. März 2018 – 5 Sa 38/17).
Dass auch der Verdacht einer Pflichtverletzung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann, ist allgemein anerkannt. Die rechtlichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Verdachtskündigung sind allerdings streng. Wie wichtig die Ausermittlung des Sachverhalts und die Berücksichtigung entlastender Momente sein kann, betont nun nochmals das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Entscheidung v. 10. Juli 2018 – 2 TaBV 1/18).
Um die Mitbestimmung in Unternehmensorganen zu vermeiden, war die sogenannte „Flucht in die Societas Europaea (SE)“ ein oft beworbenes Patentrezept. Dies gilt zwar auch weiterhin, allerdings dürften nach der Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. aus August 2018 u. U. neue Spielregeln gelten.
Nachdem im April 2018 der europäische Entwurf einer Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern veröffentlicht wurde, hat nun die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Entwurf zu einem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern (BT-Drucksache 19/4558) vorgelegt. Dieser wird noch nicht das letzte Wort sein, lässt aber schon vermuten, wie die Regeln des Whistleblowing und der Schutz von Hinweisgebern künftig aussehen könnten.
Die seit dem 25. Mai 2018 EU-weit unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht bei Verstößen Bußgelder bis zu EUR 20.000.000,- oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor. Daher sollten Unternehmen dafür Sorge tragen, Mitarbeiterdaten rechtzeitig zu löschen.
Immer mehr Unternehmen erteilen Arbeitszeugnisse nicht mehr im klassischen Fließtext, sondern zeitsparend in tabellarischer Form. Genügen diese „Multiple-Choice“-Zeugnisse den von der Rechtsprechung aufgestellten Formerfordernissen oder sind es möglicherweise die Formerfordernisse selbst, die im Zeitalter der Digitalisierung im Wandel stehen?
Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub darf nicht automatisch deshalb erlöschen, weil der Arbeitnehmer den Urlaub nicht beantragt hat. Der Urlaubsanspruch geht nur unter, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass der Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, seinen Urlaub zu nehmen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer dabei auch in die Lage versetzt haben, seinen Urlaub tatsächlich rechtzeitig nehmen zu können.
(EuGH, Urteile vom 6. November 2018 – C-684/16 und C-619/16)