Was Arbeitgeber bei Sommerhitze beachten müssen
Außentemperaturen von über 30 Grad im Sommer sind in Deutschland schon längst keine Seltenheit mehr. Dennoch sind Büroräume oftmals nicht klimatisiert, sodass Arbeitgeber…
Außentemperaturen von über 30 Grad im Sommer sind in Deutschland schon längst keine Seltenheit mehr. Dennoch sind Büroräume oftmals nicht klimatisiert, sodass Arbeitgeber…
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Mitarbeitende im bestehenden Arbeitsverhältnis selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf gesetzlichen Mindesturlaub verzichten können (Urteil vom 3. Juni…
Immer mehr Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeitenden im Rahmen von „Return to Office“ zurück ins Büro holen. Nach der Corona-Pandemie, in der mobiles Arbeiten…
Missbrauch des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verhindern: Am 19. September 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG…
Die EU-Kommission hat jüngst einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße melden, veröffentlicht („Whistleblower-RL“). Mit der Whistleblower-RL und deren Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber werden Unternehmen künftig verpflichtet sein, bestimmte Whistleblowing-Strukturen und Verfahren vorzuhalten. Zudem sind Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien beabsichtigt. Aufgrund der konkreten Vorgaben im derzeitigen RL-Entwurf dürften auch Unternehmen, die bereits ein Whistleblowing- bzw. Hinweisgebersystem eingeführt haben, u.U. Anpassungen vornehmen müssen. Die wesentlichen Inhalte des RL-Entwurfs im Überblick:
Bei der Vertrauensarbeitszeit können Mitarbeiter ihre Arbeitszeit selbst einteilen. Welche Vor- und Nachteile das hat. Plus: Was bei Überstunden gilt.
Anders als im öffentlichen Dienst rechtfertigen außerdienstlich begangene Straftaten eine fristlose Kündigung im Bereich der Privatwirtschaft nur dann, wenn ein unmittelbarer Bezug zum Arbeitsverhältnis vorliegt (LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 2018 – 11 Sa 319/17).
Kündigt eine Leiharbeitsfirma das Arbeitsverhältnis mit einem Leiharbeitnehmer, weil der Kunde diesen nach einer Einsatzdauer von 9 Monaten für 3 Monate und 1 Tag nicht mehr beschäftigen will, so ist die Kündigung unwirksam. Denn die Möglichkeit, den Leiharbeitnehmer zu beschäftigen, entfällt dann nicht dauerhaft. Daneben kann die Kündigung auch wegen der Motivation des Entleihers für die vorübergehende Ablehnung der weiteren Beschäftigung unwirksam sein (ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 20. März 2018 – 1 Ca 2686/17).
Der mit Spannung erwartete Regierungsentwurf für das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist da. Die Analyse des am 18. Juli 2018 veröffentlichten Entwurfs macht deutlich: Unternehmen müssen handeln, wenn sie weiterhin ihre Geschäftsgeheimnisse schützen wollen. Arbeitsrechtliche Maßnahmen sind dabei unerlässlich.
Das heimliche Mitschneiden eines Personalgesprächs durch den Arbeitnehmer ist rechtswidrig und rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung (Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, Entscheidung vom 23. August 2017 – 6 Sa 137/17).
Urlaubs- und gesetzliche Feiertage dürfen bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden (Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 9. Mai 2018 – 8 C 13.17, bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht).
Aktuell ist die Fußball-WM in Russland in vollem Gange. Nur kurze Zeit später entscheidet sich eine weitere Weltmeisterschaft. Vom 2. bis 4. August 2018 findet dann das Grand Final 2018, der Höhepunkt der EA SPORTS FIFA 18 Global Series, in London statt. Auch in Deutschland gibt es regelmäßig internationale eSport-Veranstaltungen. Vom 6. bis zum 8. Juli 2018 treffen beispielsweise in Köln wieder die weltweit besten 16 Counter-Strike: Global Offensive (CS:GO)-Teams aufeinander und spielen um ein Preisgeld von umgerechnet circa EUR 259.424,00.
Veröffentlicht ein bei einer Straßenbahngesellschaft beschäftigter Arbeitnehmer auf einer rechtsradikalen Facebook-Seite unter seinem Namen und in Straßenbahnuniform ein Foto mit einer meckernden Ziege mit der Sprechblase „Achmed, ich bin schwanger“, so kann dies eine fristlose Kündigung durch die Arbeitgeberin rechtfertigen (LAG Sachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2018 – 1 Sa 515/17).