Unvollständige und fehlerhafte Arbeitszeiterfassung in Unternehmen
In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken…
In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken…
In diesem Teil unserer Reihe „Bevorstehende Betriebsratswahlen 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen“ geht es um eine in der Praxis häufig unterschätzte Frage:…
Dass Arbeitgeber sich nicht in die Betriebsratswahlen einmischen dürfen, ist den meisten Arbeitgebern bekannt. Vielfach bleibt allerdings unklar, in welchem Umfang Arbeitgeberkommunikation bei…
Zum 1. Oktober 2025 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre „Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“ aktualisiert. Ein zentraler Punkt der Überarbeitung betrifft die…
Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie (EntgTrRL) verschärft seit dem 6. Juni 2023 den Rahmen für Entgeltgleichheit und verlangt von Arbeitgebern absehbar deutlich mehr Transparenz, Dokumentation und…
Praktikanten, die ihr Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten, haben auch dann keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn das Praktikum aufgrund einer Unterbrechung länger als drei Monate gedauert hat (BAG, Urteil vom 30. Januar 2019 - 5 AZR 556/17).
Bereits zu Beginn des Jahres 2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat neben einer weitgehenden Neugliederung der einzelnen Regelungen auch Handlungspflichten für Arbeitgeber bestimmt. Neu ist die Einführung einer abstrakten oder „anlassunabhängigen" Gefährdungsbeurteilung. Verstöße gegen diese Handlungspflicht sind bußgeldbewährt und können seit dem 1. Januar 2019 geahndet werden, so dass akuter Handlungsbedarf besteht.
Die EU hat sich auf Mindeststandards zum Schutz von Whistleblowern geeinigt. Nachdem im Jahr 2018 bereits der erste Entwurf für eine Richtlinie veröffentlicht worden ist, steht nunmehr fest: Auf private wie öffentlich-rechtliche Arbeitgeber warten mitunter enorme Herausforderungen.
Das Bundeskabinett hat am 19. Dezember 2018 den Entwurf eines neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen, dessen erklärtes Ziel es ist, die Fachkräfteverfügbarkeit durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu gewährleisten. Es handelt sich dabei nicht um eine umfassende Novellierung, sondern um die punktuelle Änderung und Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, z.B. im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Der Gesetzesentwurf hat inzwischen auch den Bundesrat passiert. Dieser hat am 15. Februar 2019 seine Stellungnahme veröffentlicht und den Entwurf in dieser grundsätzlich begrüßt.
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt grundsätzlich nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
(BAG, Urteil vom 19. Februar 2019 – 9 AZR 541/15)
Eine der wohl spannendsten und zugleich umstrittensten Fragen derzeit ist, ob Betriebsräte als „Verantwortliche“ im Sinne der DS-GVO anzusehen sind. Eine solche Einordnung hätte weitreichende, insbesondere haftungsrechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine seit 2011 geltende arbeitgeberfreundliche Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben (BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2019 – 7 AZR 733/16). Nur noch in ganz seltenen Fällen können Vorbeschäftigungen unbeachtlich sein.
Regelt eine Klausel, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch endet, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis erst zu einen bestimmten Zeitpunkt nach dem Erreichen der Rentenregelaltersgrenze enden soll und so den Beendigungszeitpunkt „hinausschieben“ (BAG, Entscheidung v. 19. Dezember 2018 – 7 AZR 70/17 – bisher nur als Pressemitteilung).
2019 sind die Sozialversicherungsbeiträge und die Beitragsbemessungsgrenzen leicht gestiegen. Zwar gleichen sich die Beitragsänderungen bei Pflege und Arbeitslosigkeit aus. Die Beteiligung der Arbeitgeber am Zusatzbeitrag der Krankenkassen führt zusammen mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen zu einer Erhöhung der Arbeitgeberzusatzkosten auf maximal gut EUR 1.300 (monatlich, West).