Unvollständige und fehlerhafte Arbeitszeiterfassung in Unternehmen
In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken…
In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken…
In diesem Teil unserer Reihe „Bevorstehende Betriebsratswahlen 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen“ geht es um eine in der Praxis häufig unterschätzte Frage:…
Dass Arbeitgeber sich nicht in die Betriebsratswahlen einmischen dürfen, ist den meisten Arbeitgebern bekannt. Vielfach bleibt allerdings unklar, in welchem Umfang Arbeitgeberkommunikation bei…
Zum 1. Oktober 2025 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre „Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“ aktualisiert. Ein zentraler Punkt der Überarbeitung betrifft die…
Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie (EntgTrRL) verschärft seit dem 6. Juni 2023 den Rahmen für Entgeltgleichheit und verlangt von Arbeitgebern absehbar deutlich mehr Transparenz, Dokumentation und…
Arbeitnehmer, die gleiche bzw. gleichwertige Arbeit verrichten, haben Anspruch auf das gleiche Entgelt. Dabei ist eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts unzulässig. Das Bundesarbeitsgericht lässt in seiner jüngsten Entscheidung zur Entgeltgleichheit als Indiz für eine geschlechtsbedingte Benachteiligung bereits den Vergleich zu einem einzelnen Kollegen genügen. Kann der Arbeitgeber bei diesem „Paarvergleich“ die vermutete Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nicht widerlegen, schuldete er das der Vergleichsperson gezahlte höhere Entgelt, auch wenn es sich dabei um den Spitzenverdiener der Vergleichsgruppe handelt. Mit der Entscheidung, zu der bislang nur die Pressemitteilung vorliegt, stärkt das BAG die Position der Arbeitnehmer und erhöht den Handlungsdruck für Arbeitgeber zur Schaffung transparenter und diskriminierungsfreier Entgeltstrukturen.
BAG, Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24
Die erste Stufe der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns für das Jahr erfolgt im Januar 2026. Auf Arbeitgeber kommen zusätzliche Lohnkosten zu.
Unternehmen ab 150 Beschäftigten müssen bereits über das Jahr 2026 berichten
Im Rahmen von Restrukturierungen mit umfassenden Personalabbaumaßnahmen ist die ordnungsgemäße Durchführung des Massenentlassungsverfahrens unumgänglich. Doch was passiert, wenn die Massenentlassungsanzeige fehlerhaft ist oder ganz unterbleibt? Der EuGH hat vor kurzem auf Vorlage des BAG in zwei Entscheidungen (C-134/24 und C-402/24) klargestellt: Eine unterbliebene Massenentlassungsanzeige kann für bereits erklärte Kündigungen nicht nachgeholt werden. Ferner reicht das Einreichen einer fehlerhaften oder unvollständigen Massenentlassungsanzeige auch dann nicht aus, wenn die Behörde die Anzeige nicht beanstandet oder auf anderem Wege an die fehlenden Informationen gelangt.
Wesentliche Unterschiede bei Wahl, Befugnissen und Schutz: Deutschlands verbindliche Mitbestimmung im Vergleich zum beratenden CSE in Frankreich
Im Dezember stehen in vielen Unternehmen wieder Weihnachtsfeiern an – wichtig für Kultur und Zusammenhalt in Unternehmen, aber auch mit rechtlichen Fallstricken verbunden. Hauptthema: Benehmen unter Alkoholeinfluss. Dieser Beitrag liefert neben einem rechtlichen Überblick wichtige Praxistipps, damit nach der Weihnachtsfeier nur der Kater Kopfschmerzen bereitet.
Das LAG Baden-Württemberg hatte sich mit den Fragen zu befassen, welche Informationen als Geschäftsgeheimnis eingestuft werden können und was angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nach § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen) sind.
Ein gesichertes Laufwerk und pauschale Verschwiegenheitspflichten waren in dem Fall nicht ausreichend: Die arbeitsvertraglichen Klauseln waren zu unbestimmt, die technischen Schutzmaßnahmen unzureichend und ein Zugriffskontrollsystem fehlte. Mangels ausreichender Maßnahmen gegen unbefugte Nutzung oder Offenlegung hat das Gericht die Informationen in diesem Fall nicht als Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 16 Abs. 1 GeschGehG eingestuft.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG), Beschluss vom 3. Juli 2025 – 8 Ta 1/25.
Der Wahlvorstand ist der „Herr des Verfahrens“ der Betriebsratswahlen. Er hat insbesondere großen Einfluss auf den Kreis der tatsächlich Wahlberechtigten. Gelegentlich weicht er im Verfahren bei dieser Festlegung von dem Kreis der rechtlich Wahlberechtigten ab. Die rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten für den Arbeitgeber sind dann begrenzt. Dennoch lohnt es sich, aktiv zu werden.
Einstiegsentgelt: Was und wann Sie mitteilen müssen Arbeitgeber müssen Bewerbenden das auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhende Einstiegsentgelt für die konkrete Stelle oder dessen Spanne mitteilen. Möglich ist die Angabe einer…