Wirksamkeit eines Verzichts auf einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich
Sachverhalt In dem…
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Mitarbeitende im bestehenden Arbeitsverhältnis selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf gesetzlichen Mindesturlaub verzichten können (Urteil vom 3. Juni…
Immer mehr Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeitenden im Rahmen von „Return to Office“ zurück ins Büro holen. Nach der Corona-Pandemie, in der mobiles Arbeiten…
Missbrauch des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verhindern: Am 19. September 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG…
Regelt eine Klausel, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch endet, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis erst zu einen bestimmten Zeitpunkt nach dem Erreichen der Rentenregelaltersgrenze enden soll und so den Beendigungszeitpunkt „hinausschieben“ (BAG, Entscheidung v. 19. Dezember 2018 – 7 AZR 70/17 – bisher nur als Pressemitteilung).
2019 sind die Sozialversicherungsbeiträge und die Beitragsbemessungsgrenzen leicht gestiegen. Zwar gleichen sich die Beitragsänderungen bei Pflege und Arbeitslosigkeit aus. Die Beteiligung der Arbeitgeber am Zusatzbeitrag der Krankenkassen führt zusammen mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen zu einer Erhöhung der Arbeitgeberzusatzkosten auf maximal gut EUR 1.300 (monatlich, West).
Arbeitgeber müssen es dulden, wenn Gewerkschaften auf einem betrieblichen Parkplatz einen Streikposten errichten, sofern sonst keine Möglichkeit besteht, die zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer vor Betreten des Betriebs anzusprechen (BAG, Entscheidung v. 20. November 2018 – 1 AZR 189/17, 1 AZR 12/17).
Während die elektronische Beantragung der A1-Bescheinigungen bis zum 31. Dezember 2018 nur eine Option für den Arbeitgeber war, sind ab dem 1. Januar 2019 die Regelungen zur elektronischen Beantragung und Rückübermittlung der A1-Bescheinigungen für die Arbeitgeber verpflichtend.
Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr! Um Ihnen den Beginn zu erleichtern, haben wir einige der wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, die für Unternehmen von Bedeutung sein können, zusammengestellt. Viel Spaß bei der Durchsicht und auf ein erfolgreiches Jahr 2019!
Eine nationale Bestimmung, nach welcher ein „Elternurlaub“ bei der Berechnung der Dauer des Jahresurlaubs anspruchsmindernd berücksichtigt wird, ist mit dem Unionsrecht vereinbar (EuGH, vom 4. Oktober 2018 – C-12/17).
Genügt ein Arbeitnehmer seiner Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines auf die Karenzentschädigung anrechenbaren Einkommens, wenn er seine Steuererklärung und seinen Steuerbescheid vorlegt? Nach obergerichtlicher Rechtsprechung: Ja (LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. März 2018 – 5 Sa 38/17).
Dass auch der Verdacht einer Pflichtverletzung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann, ist allgemein anerkannt. Die rechtlichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Verdachtskündigung sind allerdings streng. Wie wichtig die Ausermittlung des Sachverhalts und die Berücksichtigung entlastender Momente sein kann, betont nun nochmals das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Entscheidung v. 10. Juli 2018 – 2 TaBV 1/18).
Um die Mitbestimmung in Unternehmensorganen zu vermeiden, war die sogenannte „Flucht in die Societas Europaea (SE)“ ein oft beworbenes Patentrezept. Dies gilt zwar auch weiterhin, allerdings dürften nach der Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. aus August 2018 u. U. neue Spielregeln gelten.