Unvollständige und fehlerhafte Arbeitszeiterfassung in Unternehmen
In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken…
In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken…
In diesem Teil unserer Reihe „Bevorstehende Betriebsratswahlen 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen“ geht es um eine in der Praxis häufig unterschätzte Frage:…
Dass Arbeitgeber sich nicht in die Betriebsratswahlen einmischen dürfen, ist den meisten Arbeitgebern bekannt. Vielfach bleibt allerdings unklar, in welchem Umfang Arbeitgeberkommunikation bei…
Zum 1. Oktober 2025 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre „Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“ aktualisiert. Ein zentraler Punkt der Überarbeitung betrifft die…
Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie (EntgTrRL) verschärft seit dem 6. Juni 2023 den Rahmen für Entgeltgleichheit und verlangt von Arbeitgebern absehbar deutlich mehr Transparenz, Dokumentation und…
Im Zusammenhang mit der Flexibilisierung von Entwicklungsprojekten stellen viele Unternehmen ihre internen Arbeitsprozesse bereits auf agile Arbeitsmethoden um. Die beliebteste Projektmethode ist dabei „Scrum“.
Was ist Scrum und wie wirkt sich die agile Transformation auf die betrieblichen Hierarchieebenen aus?
Das OLG Frankfurt bestätigte jüngst, dass es unzulässig ist, Arbeitnehmer zum Zwecke der Abwerbung – über eine erste Kontaktaufnahme hinaus – an ihrem Arbeitsplatz anzurufen. Dieses Verbot gilt auch für Anrufe unter einer Mobilfunknummer, soweit der Anrufer sich zu Beginn des Gesprächs nicht vergewissert hat, dass der Arbeitnehmer sich nicht am Arbeitsplatz oder sonst bei der Arbeit befindet (OLG Frankfurt, 08.08.2019 – 6 W 70/19).
Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH, Entscheidung vom 6. November 2018 – C-684/16 und C-619/16) und das Bundesarbeitsgericht (BAG, Entscheidungen vom 19. Februar 2019, z. B. 9 AZR 423/16) in ihren Entscheidungen zum Verfall von Urlaubsansprüchen klargestellt haben, dass der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nur erlischt, wenn der Arbeitgeber seiner Mitwirkungsobliegenheit nachkommt und der Arbeitnehmer dennoch den Urlaub nicht aus freien Stücken nimmt (wir haben bereits darüber berichtet), fragt sich, was dies konkret für Arbeitgeber bedeutet.
Verbreiten Arbeitnehmer eine unzutreffende Behauptung über einen Vorgesetzten oder Kollegen im Rahmen von WhatsApp an einen Kollegen, kann dies im Einzelfall eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.3.2019 – 17 Sa 52/18).
Teilt eine Frau ihrem Arbeitgeber mit, dass sie schwanger ist oder stillt, stellt sich regelmäßig die Frage, was der Arbeitgeber nun beachten muss: Welche Schutzmaßnahmen muss er treffen? Welche Besonderheiten gelten – insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeiten, etc.?
In Sachsen hat das dortige Landesarbeitsgericht jüngst entschieden, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von monatlich
EUR 40,00 für unterbliebene Lohnleistungen hat (LAG Sachsen, Urteil vom
17. Juli 2019 – 2 Sa 364/18) und stellt sich damit ausdrücklich gegen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.
Soweit eine tarifvertragsersetzende Gesamtbetriebsvereinbarung bestimmt, dass Gewerkschaftssekretäre als Ausgleich für Mehrarbeit – die bei ihnen regelmäßig anfällt – pauschal eine bestimmte Anzahl freier Arbeitstage im Kalenderjahr erhalten, ist diese unwirksam. Eine solche Vereinbarung bestimmt die Voraussetzungen des Mehrarbeitsausgleichs nicht hinreichend klar und verletzt den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. (BAG, Urteil vom 26. Juni 2019 – 5 AZR 452/18).
Eine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung schwerbehinderter Menschen existiert nur in den Grenzen des Zumutbaren. Bei unternehmensbedingter Umstrukturierung besteht daher keine Beschäftigungsgarantie (BAG, Urteil vom 16. Mai 2019 – 6 AZR 329/18).
Auch ohne ausdrückliche Zusage der Vergütung können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist unwiderruflich freistellen und Urlaub anrechnen (LAG Hamm, Urteil vom 8. Mai 2019 – 5 Sa 12/19).