Wirksamkeit eines Verzichts auf einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich
Sachverhalt In dem…
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Mitarbeitende im bestehenden Arbeitsverhältnis selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf gesetzlichen Mindesturlaub verzichten können (Urteil vom 3. Juni…
Immer mehr Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeitenden im Rahmen von „Return to Office“ zurück ins Büro holen. Nach der Corona-Pandemie, in der mobiles Arbeiten…
Missbrauch des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verhindern: Am 19. September 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG…
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Yoga-Kurs haben kann (LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. April 2019 - 10 Sa 2076/18).
Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem Arbeitgeber finanzielle Abgeltung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen Jahresurlaub verlangen (EuGH, Urteil vom 6. November 2018 – C-569/16 und C-570/16).
Praktikanten, die ihr Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten, haben auch dann keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn das Praktikum aufgrund einer Unterbrechung länger als drei Monate gedauert hat (BAG, Urteil vom 30. Januar 2019 - 5 AZR 556/17).
Bereits zu Beginn des Jahres 2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat neben einer weitgehenden Neugliederung der einzelnen Regelungen auch Handlungspflichten für Arbeitgeber bestimmt. Neu ist die Einführung einer abstrakten oder „anlassunabhängigen" Gefährdungsbeurteilung. Verstöße gegen diese Handlungspflicht sind bußgeldbewährt und können seit dem 1. Januar 2019 geahndet werden, so dass akuter Handlungsbedarf besteht.
Die EU hat sich auf Mindeststandards zum Schutz von Whistleblowern geeinigt. Nachdem im Jahr 2018 bereits der erste Entwurf für eine Richtlinie veröffentlicht worden ist, steht nunmehr fest: Auf private wie öffentlich-rechtliche Arbeitgeber warten mitunter enorme Herausforderungen.
Das Bundeskabinett hat am 19. Dezember 2018 den Entwurf eines neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen, dessen erklärtes Ziel es ist, die Fachkräfteverfügbarkeit durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu gewährleisten. Es handelt sich dabei nicht um eine umfassende Novellierung, sondern um die punktuelle Änderung und Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, z.B. im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Der Gesetzesentwurf hat inzwischen auch den Bundesrat passiert. Dieser hat am 15. Februar 2019 seine Stellungnahme veröffentlicht und den Entwurf in dieser grundsätzlich begrüßt.
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt grundsätzlich nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
(BAG, Urteil vom 19. Februar 2019 – 9 AZR 541/15)
Eine der wohl spannendsten und zugleich umstrittensten Fragen derzeit ist, ob Betriebsräte als „Verantwortliche“ im Sinne der DS-GVO anzusehen sind. Eine solche Einordnung hätte weitreichende, insbesondere haftungsrechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine seit 2011 geltende arbeitgeberfreundliche Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben (BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2019 – 7 AZR 733/16). Nur noch in ganz seltenen Fällen können Vorbeschäftigungen unbeachtlich sein.