Alkohol auf der Weihnachtsfeier – rechtliche Fallstricke für Arbeitgeber
Im Dezember stehen in vielen Unternehmen wieder Weihnachtsfeiern an – wichtig für Kultur und Zusammenhalt in Unternehmen, aber auch mit rechtlichen Fallstricken verbunden.…
Im Dezember stehen in vielen Unternehmen wieder Weihnachtsfeiern an – wichtig für Kultur und Zusammenhalt in Unternehmen, aber auch mit rechtlichen Fallstricken verbunden.…
Das LAG Baden-Württemberg hatte sich mit den Fragen zu befassen, welche Informationen als Geschäftsgeheimnis eingestuft werden können und was angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nach §…
Der Wahlvorstand ist der „Herr des Verfahrens“ der Betriebsratswahlen. Er hat insbesondere großen Einfluss auf den Kreis der tatsächlich Wahlberechtigten. Gelegentlich weicht er…
Einstiegsentgelt: Was und…
Gesundheit ist ein elementarer Bestandteil im arbeitstäglichen Zusammenleben. Sie ist ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen, die ein großes Interesse an der Erhaltung der…
Teilt eine Frau ihrem Arbeitgeber mit, dass sie schwanger ist oder stillt, stellt sich regelmäßig die Frage, was der Arbeitgeber nun beachten muss: Welche Schutzmaßnahmen muss er treffen? Welche Besonderheiten gelten – insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeiten, etc.?
In Sachsen hat das dortige Landesarbeitsgericht jüngst entschieden, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von monatlich
EUR 40,00 für unterbliebene Lohnleistungen hat (LAG Sachsen, Urteil vom
17. Juli 2019 – 2 Sa 364/18) und stellt sich damit ausdrücklich gegen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.
Soweit eine tarifvertragsersetzende Gesamtbetriebsvereinbarung bestimmt, dass Gewerkschaftssekretäre als Ausgleich für Mehrarbeit – die bei ihnen regelmäßig anfällt – pauschal eine bestimmte Anzahl freier Arbeitstage im Kalenderjahr erhalten, ist diese unwirksam. Eine solche Vereinbarung bestimmt die Voraussetzungen des Mehrarbeitsausgleichs nicht hinreichend klar und verletzt den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. (BAG, Urteil vom 26. Juni 2019 – 5 AZR 452/18).
Eine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung schwerbehinderter Menschen existiert nur in den Grenzen des Zumutbaren. Bei unternehmensbedingter Umstrukturierung besteht daher keine Beschäftigungsgarantie (BAG, Urteil vom 16. Mai 2019 – 6 AZR 329/18).
Auch ohne ausdrückliche Zusage der Vergütung können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist unwiderruflich freistellen und Urlaub anrechnen (LAG Hamm, Urteil vom 8. Mai 2019 – 5 Sa 12/19).
Wie die aktuelle und voraussichtlich nicht letzte Hitzewelle in diesem Jahr zeigt, können bisweilen auch in Deutschland die Temperaturen erheblich ansteigen. Für Arbeitnehmer kann die Arbeit dann eine erhebliche (gesundheitliche) Belastung darstellen. Die Konzentration und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter leiden. Was sollten und müssen Arbeitgeber speziell für Büroarbeitsplätze beachten? Welche wesentlichen Schutzpflichten gibt es?
Die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist für die Kündigung durch den Arbeitgeber kann in bestimmten Situationen in einem (Sanierungs-)Tarifvertrag zulässig sein (BAG, Urteil vom 18. Oktober 2018 – 2 AZR 374/18).
Die konzerninterne Zusicherung von Anonymität an Whistleblower kann ein legitimes Interesse an der Geheimhaltung der Informationsquelle darstellen und damit das Recht des Arbeitnehmers auf Erteilung einer datenschutzrechtlichen Auskunft einschränken (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Dezember 2018 – 17 Sa 11/18).
Die Frage, welche Vergütung nach § 37 Abs. 4 BetrVG im Hinblick auf die Entgeltsicherung eines Betriebsratsmitglieds auf Basis der betriebsüblichen Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer geschuldet ist, ist nicht mitbestimmungspflichtig gem. § 99 BetrVG (LAG Düsseldorf, Entscheidung v. 19. März 2019 – 8 TaBV 70/18).