Eis und Schnee – Was sind die Folgen, wenn der Arbeitsweg nicht mehr bestritten werden kann?
Wenn Eis und Schnee den Berufsverkehr lahmlegen und Busse und Bahnen ausfallen oder wenn – Jahreszeitenunabhängig – gestreikt wird, stellt sich für den…
Wenn Eis und Schnee den Berufsverkehr lahmlegen und Busse und Bahnen ausfallen oder wenn – Jahreszeitenunabhängig – gestreikt wird, stellt sich für den…
Ab dem 1. Januar 2026 bleiben zwar die allgemeinen Beitragssätze in der Sozialversicherung weitgehend stabil, aber die Beitragsbemessungsgrenzen und der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur…
Arbeitnehmer, die gleiche bzw. gleichwertige Arbeit verrichten, haben Anspruch auf das gleiche Entgelt. Dabei ist eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts unzulässig. Das Bundesarbeitsgericht…
Der Arbeitnehmer muss den Mindestlohn vor den Arbeitsgerichten einklagen; bereits die Rechtsbehauptung, dass ein Arbeitsverhältnis bestehe, kann für den Rechtsweg entscheidend sein (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom
13. Dezember 2019 – 12 Ta 2007/19).
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert werden, um so dem Fachkräftemangel zu begegnen und die leeren Bewerbermärkte in Deutschland zu füllen. Die meisten Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die zum 1. März 2020 in Kraft treten, erfolgen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Schon lange herrscht Unsicherheit, ob Crowdworker Arbeitnehmer oder Selbstständige sind. Überwiegend wurde bisher angenommen, dass Crowdworker als Selbstständige einzuordnen seien. So sah es auch das LAG München in einem aktuellen Fall (LAG München, Urteil vom 4. Dezember 2019 – 8 Sa 146/19).
Im Zusammenhang mit der Flexibilisierung von Entwicklungsprojekten stellen viele Unternehmen ihre internen Arbeitsprozesse bereits auf agile Arbeitsmethoden um. Die beliebteste Projektmethode ist dabei „Scrum“.
Was ist Scrum und wie wirkt sich die agile Transformation auf die betrieblichen Hierarchieebenen aus?
Das OLG Frankfurt bestätigte jüngst, dass es unzulässig ist, Arbeitnehmer zum Zwecke der Abwerbung – über eine erste Kontaktaufnahme hinaus – an ihrem Arbeitsplatz anzurufen. Dieses Verbot gilt auch für Anrufe unter einer Mobilfunknummer, soweit der Anrufer sich zu Beginn des Gesprächs nicht vergewissert hat, dass der Arbeitnehmer sich nicht am Arbeitsplatz oder sonst bei der Arbeit befindet (OLG Frankfurt, 08.08.2019 – 6 W 70/19).
Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH, Entscheidung vom 6. November 2018 – C-684/16 und C-619/16) und das Bundesarbeitsgericht (BAG, Entscheidungen vom 19. Februar 2019, z. B. 9 AZR 423/16) in ihren Entscheidungen zum Verfall von Urlaubsansprüchen klargestellt haben, dass der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nur erlischt, wenn der Arbeitgeber seiner Mitwirkungsobliegenheit nachkommt und der Arbeitnehmer dennoch den Urlaub nicht aus freien Stücken nimmt (wir haben bereits darüber berichtet), fragt sich, was dies konkret für Arbeitgeber bedeutet.
Verbreiten Arbeitnehmer eine unzutreffende Behauptung über einen Vorgesetzten oder Kollegen im Rahmen von WhatsApp an einen Kollegen, kann dies im Einzelfall eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.3.2019 – 17 Sa 52/18).
Teilt eine Frau ihrem Arbeitgeber mit, dass sie schwanger ist oder stillt, stellt sich regelmäßig die Frage, was der Arbeitgeber nun beachten muss: Welche Schutzmaßnahmen muss er treffen? Welche Besonderheiten gelten – insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeiten, etc.?
In Sachsen hat das dortige Landesarbeitsgericht jüngst entschieden, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von monatlich
EUR 40,00 für unterbliebene Lohnleistungen hat (LAG Sachsen, Urteil vom
17. Juli 2019 – 2 Sa 364/18) und stellt sich damit ausdrücklich gegen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.