Unvollständige und fehlerhafte Arbeitszeiterfassung in Unternehmen
In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken…
In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken…
In diesem Teil unserer Reihe „Bevorstehende Betriebsratswahlen 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen“ geht es um eine in der Praxis häufig unterschätzte Frage:…
Dass Arbeitgeber sich nicht in die Betriebsratswahlen einmischen dürfen, ist den meisten Arbeitgebern bekannt. Vielfach bleibt allerdings unklar, in welchem Umfang Arbeitgeberkommunikation bei…
Zum 1. Oktober 2025 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre „Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“ aktualisiert. Ein zentraler Punkt der Überarbeitung betrifft die…
Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie (EntgTrRL) verschärft seit dem 6. Juni 2023 den Rahmen für Entgeltgleichheit und verlangt von Arbeitgebern absehbar deutlich mehr Transparenz, Dokumentation und…
Kann eine Reduzierung der Entgelte in einer Betriebsvereinbarung (BV) vereinbart werden, und dass ohne Zustimmung des Mitarbeiters (MA)?
Liebe Leserinnen und Leser unseres OC-Arbeitsrechtsblogs, die Corona-Krise hält die Welt weiter fest in der Hand. Wir von Osborne Clarke haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, Sie umfassend und…
Die Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerabdruck ist nicht erforderlich im Sinne von § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sie ist damit ohne Einwilligung der betroffenen Person unzulässig (ArbG Berlin, Urteil vom 16. Oktober 2019 – 29 Ca 5451/19).
Die Ausbreitung des Corona-Virus macht Arbeitgebern bereits zu schaffen. Vor allem Lieferengpässe und Arbeitnehmer, die aus verschiedenen Gründen zuhause bleiben müssen, beeinträchtigen die Betriebsabläufe. Das Betriebs- und damit auch das Kostenrisiko liegt grundsätzlich bei den Arbeitgebern. Eine Möglichkeit zur Abhilfe oder zumindest Abfederung der Belastung könnte die Einführung von Kurzarbeit sein. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Zur Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs hat der Betriebsrat die konkrete (Arbeitsschutz-)Vorgabe aufzuzeigen, deren Durchführung er überwachen will und die sein Auskunftsverlangen trägt. Ebenso hat der Betriebsrat aufzuzeigen, warum er die erstrebte Auskunft für die Wahrnehmung dieser Aufgabe benötigt. Ein darüberhinausgehender Zugriff auf personenbezogenen Daten wäre rechtswidrig. (BAG, Beschl. vom 9. April 2019 –
1 ABR 51/17).
Ein „übergelaufenes“ E-Mail-Postfach und mangelhafte Absprachen zwischen Mitarbeitern befreien einen öffentlichen Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht, einen schwerbehinderten Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen (BAG, Urteil vom 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18).
Der Arbeitnehmer muss den Mindestlohn vor den Arbeitsgerichten einklagen; bereits die Rechtsbehauptung, dass ein Arbeitsverhältnis bestehe, kann für den Rechtsweg entscheidend sein (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom
13. Dezember 2019 – 12 Ta 2007/19).
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert werden, um so dem Fachkräftemangel zu begegnen und die leeren Bewerbermärkte in Deutschland zu füllen. Die meisten Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die zum 1. März 2020 in Kraft treten, erfolgen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Schon lange herrscht Unsicherheit, ob Crowdworker Arbeitnehmer oder Selbstständige sind. Überwiegend wurde bisher angenommen, dass Crowdworker als Selbstständige einzuordnen seien. So sah es auch das LAG München in einem aktuellen Fall (LAG München, Urteil vom 4. Dezember 2019 – 8 Sa 146/19).