Wirksamkeit eines Verzichts auf einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich
Sachverhalt In dem…
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Mitarbeitende im bestehenden Arbeitsverhältnis selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf gesetzlichen Mindesturlaub verzichten können (Urteil vom 3. Juni…
Sachverhalt Das Oberlandesgericht…
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthielt bislang eine Schutzlücke: Verlor eine Frau ihr Kind bis zur 24. Schwangerschaftswoche, blieb ihr der Schutz des MuSchG verwehrt.…
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil vom 19. Februar 2025 (Az. 10 AZR 57/24) entschieden, dass Arbeitgeber schadensersatzpflichtig sein können, wenn sie…
Die AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen gehört zu den Dauerbrennern in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Häufig waren dabei Ausschlussklauseln Gegenstand der Urteile. Das BAG beschäftigte sich erst kürzlich wieder mit sog. zweistufigen Ausschlussfristen und monierte mangelnde Transparenz (BAG, Urteil vom 3. Dez. 2019 – 9 AZR 44/19).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied jüngst, dass Äußerungen bei dienstlichen Veranstaltungen, die die nationalsozialistischen Verbrechen verharmlosen, einen Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht darstellen, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Jan. 2020 - 9 Sa 434/19).
Kann eine Reduzierung der Entgelte in einer Betriebsvereinbarung (BV) vereinbart werden, und dass ohne Zustimmung des Mitarbeiters (MA)?
Liebe Leserinnen und Leser unseres OC-Arbeitsrechtsblogs, die Corona-Krise hält die Welt weiter fest in der Hand. Wir von Osborne Clarke haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, Sie umfassend und…
Die Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerabdruck ist nicht erforderlich im Sinne von § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sie ist damit ohne Einwilligung der betroffenen Person unzulässig (ArbG Berlin, Urteil vom 16. Oktober 2019 – 29 Ca 5451/19).
Die Ausbreitung des Corona-Virus macht Arbeitgebern bereits zu schaffen. Vor allem Lieferengpässe und Arbeitnehmer, die aus verschiedenen Gründen zuhause bleiben müssen, beeinträchtigen die Betriebsabläufe. Das Betriebs- und damit auch das Kostenrisiko liegt grundsätzlich bei den Arbeitgebern. Eine Möglichkeit zur Abhilfe oder zumindest Abfederung der Belastung könnte die Einführung von Kurzarbeit sein. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Zur Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs hat der Betriebsrat die konkrete (Arbeitsschutz-)Vorgabe aufzuzeigen, deren Durchführung er überwachen will und die sein Auskunftsverlangen trägt. Ebenso hat der Betriebsrat aufzuzeigen, warum er die erstrebte Auskunft für die Wahrnehmung dieser Aufgabe benötigt. Ein darüberhinausgehender Zugriff auf personenbezogenen Daten wäre rechtswidrig. (BAG, Beschl. vom 9. April 2019 –
1 ABR 51/17).
Ein „übergelaufenes“ E-Mail-Postfach und mangelhafte Absprachen zwischen Mitarbeitern befreien einen öffentlichen Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht, einen schwerbehinderten Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen (BAG, Urteil vom 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18).
Der Arbeitnehmer muss den Mindestlohn vor den Arbeitsgerichten einklagen; bereits die Rechtsbehauptung, dass ein Arbeitsverhältnis bestehe, kann für den Rechtsweg entscheidend sein (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom
13. Dezember 2019 – 12 Ta 2007/19).