Rechtsprechungsänderung – Welche Kündigungsfristen gelten nun für Geschäftsführer?
Das BAG hat entschieden, dass die deutlich kürzeren Kündigungsfristen des § 621 BGB für (Fremd-) Geschäftsführer gelten (BAG, Entscheidung vom 11. Juni 2020…
Das BAG hat entschieden, dass die deutlich kürzeren Kündigungsfristen des § 621 BGB für (Fremd-) Geschäftsführer gelten (BAG, Entscheidung vom 11. Juni 2020…
Eine Maskenpflicht gilt bereits überall im öffentlichen Raum und wurde auch bundesweit für Arbeitsstätten angeordnet. Wie aber ist die Lage, wenn der Arbeitnehmer…
Bund und Länder haben sich am Dienstagabend auf eine Verlängerung des Lockdowns und schärfere Maßnahmen geeinigt. Vor allem Arbeitgeber werden unter Umständen unverzüglich…
Beschlossen: die angekündigten „Corona-Sonderurlaubstage für Eltern“ haben neben dem Bundestag (14. Januar 2021) nun auch den Bundesrat (18. Januar 2021) passiert. Das Gesetz…
Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von EUR 9,50 brutto. Bis Juli 2022 wird er stufenweise auf EUR 10,45 brutto…
Das BAG hat entschieden, dass die deutlich kürzeren Kündigungsfristen des § 621 BGB für (Fremd-) Geschäftsführer gelten (BAG, Entscheidung vom 11. Juni 2020 – 2 AZR 374/19). Mit seinem Urteil weist das BAG die bisherige BGH-Rechtsprechung zurück.
Kürzlich haben sich Bund und Länder auf verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Nachdem im privaten und öffentlichen Bereich bereits umfassende Maßnahmen gelten, betreffen die Verschärfungen nun wesentlich die Unternehmen. Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Corona-ArbSchV vorgelegt. Diese regelt Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes wie eine Pflicht der Arbeitgeber ihre Mitarbeiter, wo möglich, im Home-Office arbeiten zu lassen sowie zahlreiche Regelungen zur Kontaktbeschränkung in den Betrieben und eine Maskenpflicht. Die bisher erlassenen Arbeitsschutzregelungen zu Corona, der Arbeitsschutzstandard sowie die Arbeitsschutzregel gelten weiter fort.
Eine Maskenpflicht gilt bereits überall im öffentlichen Raum und wurde auch bundesweit für Arbeitsstätten angeordnet. Wie aber ist die Lage, wenn der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegt, wonach ihm das Tragen einer Maske gesundheitlich nicht zumutbar ist? Hierüber hat jüngst das Arbeitsgericht Siegburg (Entscheidung vom 16. Dezember 2020 – 4 Ga 18/20) entschieden und dabei die Rechte des Arbeitgebers gestärkt.
Bund und Länder haben sich am Dienstagabend auf eine Verlängerung des Lockdowns und schärfere Maßnahmen geeinigt. Vor allem Arbeitgeber werden unter Umständen unverzüglich handeln müssen. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Beschlossen: die angekündigten „Corona-Sonderurlaubstage für Eltern“ haben neben dem Bundestag (14. Januar 2021) nun auch den Bundesrat (18. Januar 2021) passiert. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft.
Wie aber sorgen zusätzliche Tage für das Kinderkrankengeld für einen Sonderurlaubsanspruch von Arbeitnehmer/innen während des Schul- und KiTa-Lockdowns?
Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von EUR 9,50 brutto. Bis Juli 2022 wird er stufenweise auf EUR 10,45 brutto angehoben.
Am 31. Dezember 2020 endet der zwischen der Europäischen Union (EU) und Großbritannien vereinbarte Übergangszeitraum bezüglich dem zum 1. Februar 2020 erfolgten Austritt Großbritanniens aus der Staatengemeinschaft.
In vielerlei Hinsicht ist derzeit sowohl auf europäischer, als auch auf nationaler Ebene noch nicht endgültig und insbesondere rechtssicher geklärt, wie unterschiedlichste Fallgestaltungen und damit einhergehende Rechtsfragen ab dem 1. Januar 2021 zu behandeln sind.
Mit aktuellem Urteil vom 1. Dezember 2020 (9 AZR 102/20) hat das BAG entschieden, unter welchen Voraussetzungen die rechtliche Beziehung zwischen Crowdworker und Crowdsourcing-Unternehmen als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.
Müssen Arbeitgeber schon jetzt ein Zeiterfassungssystem, das den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entspricht, einführen? Das Arbeitsgericht Emden befasste sich am 20. Februar 2020 (ArbG Emden, Urt. v. 20. Februar 2020 – 2 Ca 9419) mit der Frage und sprach sich für eine bestehende Pflicht der Arbeitgeber aus.