Entgelttransparenz im Bewerbungsprozess: Was Arbeitgeber jetzt vorbereiten sollten
Einstiegsentgelt: Was und…
Einstiegsentgelt: Was und…
Gesundheit ist ein elementarer Bestandteil im arbeitstäglichen Zusammenleben. Sie ist ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen, die ein großes Interesse an der Erhaltung der…
Zwischen 1. März und 31. Mai 2026 finden in vielen Unternehmen die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Für Arbeitgeber ist es jetzt entscheidend, betriebsratsfähige Einheiten…
Im Jahr 2026 stehen in zahlreichen deutschen Unternehmen turnusmäßige Betriebsratswahlen an. Für Arbeitgeber sind diese Wahlen von großer Bedeutung, denn Fehler können kostspielig…
Einstiegsentgelt: Was und wann Sie mitteilen müssen Arbeitgeber müssen Bewerbenden das auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhende Einstiegsentgelt für die konkrete Stelle oder dessen Spanne mitteilen. Möglich ist die Angabe einer…
Gesundheit ist ein elementarer Bestandteil im arbeitstäglichen Zusammenleben. Sie ist ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen, die ein großes Interesse an der Erhaltung der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden haben. Unternehmen stehen einige Möglichkeiten zur Verfügung, dem Gesundheitsschutz nachzukommen. Nicht nur wird die Gesundheit der Mitarbeitenden gefördert. Die Ausschöpfung der im Folgenden dargestellten Möglichkeiten stärkt die Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden und kommt damit letztendlich auch dem Unternehmen zugute.
Das LSG Baden-Württemberg verurteilt ein Unternehmen zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von rund EUR 160.000. Die als „freie Mitarbeiter“ geführten Dopingkontrolleure sind abhängig beschäftigt. Das Problem „Scheinselbständigkeit“ ist auch im Sportsektor ein Dauerbrenner. Die gängigen Vertragsmodelle vieler Unternehmen stehen umso mehr auf dem Prüfstand.
In Kündigungsschutzverfahren rückt der Annahmeverzugslohn zunehmend in den Mittelpunkt. Muss der Arbeitgeber Annahmeverzugslohn zahlen und was darf er verlangen, um böswillig unterlassenen Zwischenverdienst anzurechnen?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu bereits Leitlinien gesetzt; ein aktuelles Urteil des LAG Köln zeigt sehr praxisnah, wie Arbeitgeber ihre Rechte durchsetzen und wo die Grenzen verlaufen. Ob und in welchem Umfang Zahlungen geschuldet sind,
erfordert eine einzelfallbezogene rechtliche Bewertung. Maßgeblich sind Auskunftspflichten, Zumutbarkeitskriterien und die Ernsthaftigkeit der Bewerbungsbemühungen.
Zwischen 1. März und 31. Mai 2026 finden in vielen Unternehmen die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Für Arbeitgeber ist es jetzt entscheidend, betriebsratsfähige Einheiten sauber zu bestimmen und – wo sinnvoll – den Betriebszuschnitt rechtssicher zu ordnen. Fehler bei der Abgrenzung von Betrieben, Betriebsteilen oder gemeinsamen Betrieben sind eine Quelle für Wahlanfechtungen mit entsprechenden Kosten für die Neuwahl und zusätzlichem Aufwand. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Betriebsbegriff, mögliche Feststellungwege und zulässige Gestaltungsspielräume.
Im Jahr 2026 stehen in zahlreichen deutschen Unternehmen turnusmäßige Betriebsratswahlen an. Für Arbeitgeber sind diese Wahlen von großer Bedeutung, denn Fehler können kostspielig sein (z.B. durch Neuwahlen und hohe Briefwahlkosten) und die Mitbestimmung durch den Betriebsrat beeinflusst maßgeblich die Zusammenarbeit im Unternehmen.
In diesem ersten Artikel einer Blogreihe möchten wir Ihnen nicht nur grundlegende Informationen zur Betriebsratswahl vermitteln, sondern auch erläutern, warum es für Arbeitgeber sinnvoll ist, sich frühzeitig und umfassend mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Die stetige Transformation von Arbeitsplätzen, die sich derzeit durch die zunehmende Integration von KI in Unternehmensprozessen rasant fortentwickelt, stellt Unternehmen vor die Herausforderung, die Entwicklung der Skills ihrer Mitarbeiter zu überblicken. Gerade auch beim Personalum- oder sogar beim -abbau zeigt sich, wie rechtlich bedeutsam dies ist.
Außentemperaturen von über 30 Grad im Sommer sind in Deutschland schon längst keine Seltenheit mehr. Dennoch sind Büroräume oftmals nicht klimatisiert, sodass Arbeitgeber sich die Frage stellen, inwieweit den Arbeitnehmern auch bei starker Hitze die Fortführung ihrer Arbeit im Büro zugemutet werden darf.
Klar ist, dass das Arbeiten bei hohen Temperaturen eine erhebliche Belastung für die gesamte Belegschaft darstellt. Unklar ist hingegen oftmals, welche konkreten rechtlichen Vorgaben bei Sommerhitze zu beachten sind.
Sachverhalt In dem vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG Saarland) entschiedenen Fall reichte ein Arbeitnehmer noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde eine Beschwerde gegen seinen Arbeitgeber wegen einer nicht…